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Die sog. Unfallflucht gehört bei deutschen Autofahrern fast schon zum Alltag. Mehr als 30.000 Strafbefehle oder Urteile werden jährlich in Deutschland wegen dieses Delikts ausgesprochen. Allerdings gibt es auch kaum so viele Fehlurteile wie im Fall des § 142 StGB.
Die Wertgrenze bei Sachschäden ist nach derzeitiger Rechtsprechung bei ca. 50 EUR anzusetzen. Geringfügige Verletzungen wie kleinste Hautabschürfungen, schnell vergehende Schmerzen oder auch leichte Prellungen
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