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LKW
Zur Eingruppierung der Lastkraftwagen und Nutzkraftwägen zählen: LKW's (Lastkraftwagen), Leichte LKW unter 7,5t (LLKW), schwere LKW bis 40t (SKW), Omnibusse (OB) Kraftomibusse (KOB) über 8 Sitzplätze - mindestens 9 Stück, Busse, Reisebusse, Linienbusse, Sattelzugmaschinen, Wohnmobile, Kleintransporter, Baumaschinen, Sonderfahrzeuge und Gespanne über 3,5t. Die alte Begrenzung betrug 2,8 Tonnen.
Zum Fahren eines LKW's ist das zulässige Gesamtgewicht des KFZ ausschlaggebend. Ab 3,5 t zGG ist der Führerschein C1, C1E, C oder CE erforderlich. Mit dem alten Führerschein kann man KFZ bis 7,5 t lenken und fahren.
Zur Zeit wird die Thematik der Megaliner, EuroCombi und Gigaliner diskutiert. Sie werden auch als 60 Tonner beschrieben. Die Länge der gigantischen LKW's beträgt bis zu 25,25 Meter. Die bisher übliche Begrenzung der LKW-Länge betrug 18,75m.
In den USA und skandinavischen Ländern (Finnland, Schweden) ist der Begriff LVC (Long-Vehicle-Combination). Sie sollen den Strassen und dem Klima (CO2) schaden. Ob in der Eu und wo in der Europäischen Union die LKW Giganten rollen dürfen steht bis jetzt noch nicht fest. Feldversuche werden im wahrsten Sinne des Wortes gefahren und wir erwarten den Ausgang...
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