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Vertrag regelt Versicherungsschutz - Veräu?Ÿerungsanzeigen sind wichtig
Oft steckt der Teufel im Detail, so auch beim Thema Gebrauchtwagenkauf und Versicherungsschutz. Als Käufer muss man wissen, dass man beim Autokauf von privat an privat die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt. Will der neue Eigentümer die Versicherung wechseln, steht ihm das natürlich frei. Es genügt, mit der Versicherungsbestätigung einer anderen Versicherung das neue Auto bei Zulassungsstelle umzumelden. <br
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