|  | ARAG Verbraucher-Information Düsseldorf, 31.08.2012
 
 Ganz klar: Mit Flip-Flops oder offenen Sandalen darf man nicht Autofahren und rechts auf keinen Fall überholen. Die Frage, was im Stra?Ÿenverkehr erlaubt oder verboten ist, erhitzt regelmä?Ÿig die Gemüter. Dabei haben sich im Laufe der Zeit viele Legenden entwickelt, die sich hartnäckig halten. Die ARAG Experten geben Auskunft, was wahr und falsch ist.
 
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