|
- Au?Ÿerordentliches Kündigungsrecht auch nach Kündigungsstichtag
- Kfz-Versicherung kann bei Preiserhöhung, Fahrzeugwechsel und im Schadenfall gewechselt werden
Berlin, 30. November 2011 - Bis einschlie?Ÿlich heute haben Autofahrer die Möglichkeit, ihre Kfz-Versicherung fristgerecht zu kündigen, um im kommenden Jahr von einer günstigeren Police zu profitieren. Ist dieser Stichtag verstrichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen aber auch darüber hinaus von einem
|