Laxe Vergabepraxis bei Zulassungsbehörden: Deutsche Kurzzeitkennzeichen in Polen
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desjenigen eingetragen, der das Kurzzeitkennzeichen beantragt. Das berichtet AUTO BILD in der am Freitag erscheinenden Ausgabe (Heft 44/2011). Wer am Ende welchen Wagen wirklich fährt, erfahren die Behörden nicht. Folglich hat die Polizei Probleme, Kriminelle zu schnappen - etwa nach Benzindiebstählen und beim Verschieben gestohlener Autos. Das Oberlandesgericht München hat deshalb den Handel mit Kurzzeitkennzeichen für strafbar befunden, solange der Verkäufer die Adresse seiner Kunden nicht an die Zulassungsstellen meldet.
Dennoch konnte AUTO BILD in Polen ohne Probleme ein Heidelberger Kurzzeitkennzeichen kaufen - ob der Name des Käufers der Zulassungsbehörde pflichtgemä?Ÿ gemeldet wurde, verschweigt der Rhein-Neckar-Kreis. Aufgeklärt werden die Käufer indes nicht. "Vielmehr geht die Zulassungsbehörde davon aus und darf dies auch tun, dass sich jeder Antragsteller selbst über die für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften und die sich hieraus ergebenden Pflichten informiert", so ein Sprecher der Zulassungsbehörde.
Kurzzeitkennzeichen sind für viele Zulassungsämter lukrativ. So war im Rhein-Neckar-Kreis 2010 jede vierte Zulassung ein Kurzzeitkennzeichen - zu viel, wenn es nach dem übergeordneten Regierungspräsidium Karlsruhe geht. Deshalb wurde die Heidelberger Behörde aufgefordert, die "lukrative Zusammenarbeit" mit einem besonders aktiven Zulassungsdienst einzustellen. Auch die Berliner Polizei habe sich schon über die laxe Heidelberger Vergabepraxis beschwert. Bund und Länder planen nun, Kurzzeitkennzeichen nur noch am Wohnort des Empfängers auszugeben.
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