20 | 04 | 2024
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Kfz-Versicherung: Versteckte Preiserhöhungen entlarven

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Erhöhungen vor. Grundsätzlich können Betroffene zwar ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. In diesem Zusammenhang weist das unabhängige Verbraucherportal toptarif.de (www.toptarif.de) jedoch darauf hin, dass nicht jede Preiserhöhung auf den ersten Blick auch als solche zu erkennen ist.

"Im komplexen Zahlenspiel der Prämienberechnung können Versicherungsnehmer leicht den ?œberblick verlieren", erklärt Daniel Dodt von toptarif.de. "Oft ist für den Versicherten gar nicht ersichtlich, dass es sich um eine Erhöhung des Grundbeitrages handelt und die Möglichkeit zur Sonderkündigung überhaupt besteht." Die Experten von toptarif.de (www.toptarif.de) zeigen deshalb, worauf Verbraucher achten sollten, um versteckte Preissteigerungen identifizieren und entsprechend reagieren zu können.

Achtung: Verbraucher haben Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Gründe für Erhöhungen von Kfz-Prämien gibt es viele: Häufig sind ?"nderungen in den Typ- und Regionalklassen als Ursache zu nennen. Aber auch die Anhebung des reinen Grundbeitrages kann zu höheren Prämien führen. Generell haben Versicherte bei Preiserhöhungen ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Erhalt des Schreibens. In vielen Fällen sind aber gerade Erhöhungen im Grundbeitrag nur schwer als solche erkennbar; beispielsweise wenn sich eine Besserstellung in der Regionalklasse und eine parallele Grundbeitragserhöhung gegenseitig aufheben. Der Gesamtbeitrag weicht dann nur wenig oder gar nicht von dem des Vorjahres ab. Das suggeriert, dass es gar keine Veränderung gegeben hat.

Verdeckte Preiserhöhungen auch bei sinkenden Gesamtkosten - auf Vergleichsbeitrag achten

Noch schwieriger zu erkennen sind "verdeckte" Preiserhöhungen. Gemeint sind steigende Grundbeiträge trotz sinkender Gesamtkosten. Bei Schadenfreiheit müsste die Kfz-Prämie sukzessive sinken. Erhöht der Versicherer jedoch parallel den Grundbeitrag, wird es bei den Gesamtkosten unter dem Strich zwar preiswerter, die Ersparnis fällt aber geringer aus, als sie durch die Besserstellung in der Schadenfreiheitsklasse sein könnte. Die günstigere Schadenfreiheitsklasse verdeckt in diesem Falle die Verteuerung des Grundbeitrages.

Um diese verdeckten Erhöhungen transparenter zu machen, sind Versicherer verpflichtet, den Vergleichsbeitrag anzugeben. Dieser gibt an, wie viel auf Grund der besseren Schadenfreiheitseinstufung zu zahlen wäre - bei sonst unveränderten Bedingungen. Ist der Vergleichsbeitrag niedriger als der zukünftige Beitrag, kann der Vertrag gekündigt werden, da sich die Versicherung verteuert hat. Jedoch weisen die Assekuranzen den Vergleichsbeitrag unterschiedlich aus: Einige machen diesen verhältnismä?Ÿig transparent, beispielsweise indem sie ihn unweit des künftig zu zahlenden Beitrages auflisten. Andere Versicherer führen den Vergleichsbeitrag hingegen nur im Kleingedruckten oder auf nachfolgenden Seiten der Beitragsinformation auf. Hier besteht die Gefahr, dass Betroffene den Vergleichswert überlesen und in der Folge versäumen, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Toptarif.de-Tipp: "Bei Erhalt der neuen Prämienmitteilung sollten Autofahrer deshalb sicherheitshalber stets auch die Beitragsberechnung aus dem Vorjahr zur Hand nehmen und genau vergleichen, wie und warum sich die einzelnen Preiskomponenten verändert haben. So lassen sich "versteckte" Erhöhungen wesentlich leichter erkennen", empfiehlt Dodt.

Alternative Angebote vergleichen und zu günstigem Anbieter wechseln

Unabhängig vom Grund der Erhöhung sollten Verbraucher bei steigenden Kfz-Versicherungskosten alternative Angebote prüfen - hilfreich sind hierbei kostenlose Vergleichsrechner im Internet. Durch einen Wechsel von teureren zu günstigeren Anbietern können Autofahrer im besten Falle bis zu mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Bestehende Policen können regulär noch bis zum 30. November 2011 gekündigt werden. Erhöht der Versicherer die Preise, kann die Police darüber hinaus innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt generell zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragsänderung, in der Regel zum 1. Januar des kommenden Jahres oder bei einer abweichenden Fälligkeit zu dem entsprechenden Datum.

Durch Verbraucherportale wie toptarif.de (www.toptarif.de/kfz-versicherung) oder kostenlose Service-Hotlines wie 0800 - 10 30 49 800 können Verbraucher schnell und unkompliziert verfügbare Angebote vergleichen und kostenlos zu günstigen Produkten wechseln.


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