Bei Beitragserhöhungen kann auch nach dem 30.11. das Sonderkündigungsrecht genutzt werden.
Das alljährliche Spiel Ende November: Kündigung der KFZ-Versicherung und Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Oftmals ist zu diesem Zeitpunkt aber noch gar keine Beitragsrechnung beim Kunden eingegangen. Und das hat auch seinen Grund: Mit einer Beitragserhöhung halten viele Versicherungsanbieter so lange wie möglich hinter dem Berg.