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(München, 14.12.2011) Der Landesverband Gro?Ÿ- und Au?Ÿenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern e.V. begrü?Ÿt den Beschluss des Bundeskabinetts, eine Ausnahmeverordnung zum Feldversuch mit Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern zu erlassen. Bisher war eine Länge von 18,75 Metern die Höchstgrenze. Dabei nimmt der LGAD positiv zur Kenntnis, dass Bayern nach ?"u?Ÿerungen von Innenminister Joachim Hermann zu den Ländern gehört, die Bereitschaft zur Teilnahme am Probelauf
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