- Autofahrer, die im neuen Jahr weniger zahlen wollen, müssen bestehende Kfz-Policen bis spätestens Ende November kündigen
- Kündigung schriftlich und möglichst per Einschreiben gegen Rückschein
- Sonderkündigungsrecht auch nach Ende November bei Beitragserhöhung, im Schadenfall und bei