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Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte
Jena, 30. Mai 2012. Ab dem 1. Juli 2012 wird das Mitführen eines Alkoholschnelltesters, dem so genannten ?‰thylomètre, bei Fahrten in Frankreich Pflicht. Diese neue Regelung, so teilt die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) mit, gilt auch für ausländische Fahrer.
Wer ab dem 1. Juli 2012 zu unseren Nachbarn nach Frankreich fahren will, muss ein ?‰thylomètre, also einen Alkohlschnelltester mit sich führen. Das gilt
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