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EUR 13.000 - EUR 3.000 = EUR 0,- !!!
Hamburg, 22. Mai 2012 (www.vrvz.de) - Beim Kauf verschwiegene oder nicht fachgerecht instandgesetzte Vorschäden am Kraftfahrzeug sind ein gefährlicher Fallstrick für Unfallopfer.
Grundsätzlich kann jedes Unfallopfer vom Unfallverursacher verlangen, so gestellt zu werden, wie es vor dem Unfall gestanden hat. Das bedeutet in Bezug auf den Fahrzeugschaden, den der Geschädigte erlitten hat, dass für ihn der Anspruch auf die Erstattung der
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