11. März 2010. Ein Grundstückseigentümer kann nicht mehr mit  der Zustimmung der Gemeinde zum Aufstellen von Pollern zum Freihalten  der Zufahrt zu einem Grundstück rechnen. Nach einer Änderung der  Straßenverkehrsordnung sind Poller keine Sperrpfosten bzw.  Verkehrseinrichtungen mehr und können damit amtlich nicht mehr zugesagt  werden. Darauf hat jetzt das Verwaltungsgericht Koblenz hingewiesen  (Az.4 K 774/09).
 
Im vorliegenden Fall hatte nach Auskunft  der Deutschen Anwaltshotline die Gemeinde einem Anwohner das Aufstellen  von Pollern zugesagt, die Zusage aber in einem späteren Schreiben dann  aber wegen "Einwendungen von Nachbarn" davon wieder abgesehen. Die  konkrete Zusicherung habe ihre Wirksamkeit verloren, als die Gemeinde  nunmehr wegen der geänderten Rechtslage eine solche Zusicherung gar  nicht mehr hätte abgeben dürfen. Wenn wie hier Metallpfosten im  befahrbaren öffentlichen Straßenraum befestigt würden, könne dadurch der  allgemeine Fahrzeugverkehr gefährdet oder unzulässig erschwert werden.  (ampnet/nic)