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Verkehr & Recht
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Urteil: Betrunkener Unfallverursacher muss doppelt zahlen
 Wer betrunken einen Verkehrsunfall verursacht und dann auch noch Fahrerflucht begeht, muss seiner Versicherung den vereinbarten Regressbetrag gleich zweimal zurückzahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. IV ZR 216/04). Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, suchte ein stark alkoholisierter Autofahrer nach einem von ihm herbeigeführten Unfall das Weite. Die Haftpflichtversicherung beglich zunächst den vollen Fremdschaden von über 12 000 Euro. Dann aber verlangte sie vom Schadensverursacher den in der Police ausgemachten maximalen Regressbetrag von 5000 Euro zurück - und zwar gleich zweimal.
Die Karlsruher Richter bestätigten die Forderung, denn der fahrerflüchtige Unfallverursacher habe die vereinbarten Versicherungs-Obliegenheiten ja auch zweimal verletzt. Indem er sich erstens vor dem Unfall ans Steuer setzte, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen. Und indem er zweitens nach dem Unfall nicht alles tat, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein könnte, und einfach verschwand. Der Betroffene musste seiner Versicherung also insgesamt 10 000 Euro zahlen, obwohl seine Haftung im Vertrag eigentlich auf maximal 5000 Euro beschränkt war. (ampnet/nic)
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Urteil: Geringeres Schmerzensgeld ohne Schutzkleidung
 Zweiradfahrer sind nach dem Gesetz nur verpflichtet, einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Über die Schutzkleidung sagt die Straßenverkehrsordnung nichts aus. Kommt es zu einem Sturz, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Az:12U29/09) das Schmerzensgeld wegen der zu erwartenden schlimmeren Unfallfolgen gekürzt werden.
Im vorliegenden Fall trug der Biker an den Beinen keine geeignete Schutzkleidung und hatte so Verletzungen erlitten. Das Gericht ging von einem „Verschulden gegen sich selbst“ aus. Ein solches liegt nach der Rechtsprechung dann vor, wenn ein „ordentlicher und verständiger Mensch“ die nötige Sorgfalt außer Acht lässt, um sich vor einem Schaden zu schützen. Nach Ansicht des Gerichts geht jeder, der ohne ausreichende Schutzausrüstung Motorrad fährt, bewusst ein erhöhtes Verletzungsrisiko ein. Das wurde bei der Bemessung des Schmerzengeldes berücksichtigt, denn mit passender Schutzkleidung hätten die Verletzungen vermindert oder vermieden werden können. (ampnet/nic)
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