Urteil: Heimlich aufgemotzte Fahrzeuge verlieren den Versicherungsschutz
Wer sein Auto aufmotzt und durch Manipulation am Motor und Fahrwerk schneller macht, ohne das dem Versicherer mitzuteilen, verliert seinen Versicherungsschutz. Das gilt auch dann, wenn mit dem so genannten Tuning verbundenen technischen Veränderungen nicht unmittelbare Ursache des Unfalls sind, entschied das Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 10 U 56/06). Nach Auffassung der Koblenzer Richter wirken sich derartige Veränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers aus und erhöhen das Unfallrisiko. Entsprechend hätte das Tuning bei Meldung an die Versicherung zu einer höheren Prämieneinstufung geführt, erklärte die deutsche Anwaltshotline. (ampnet/nic)
|

