Urteil: Bei der Kollison des Fahrzeugs mit aufgewirbelten Gegenständen haftet der Aufwirbler
Nach Angaben der Anwaltshotline wies die Frau jede Schuld von sich. Das sah das Gericht jedoch anders. Bei größeren Gegenständen, die auf der Fahrbahn herumliegen, mag ein Hochschleudern zwar rechtlich gesehen ein "unabwendbares Ereignis" und damit nicht zu belangen sein - anders jedoch bei Teilen jeglicher Größe, die vom eigenen Fahrzeug abfallen. "Dass der aufgefundene Schalldämpfer aber nicht vom Auspuff ihres Autos stammt - diesen Beweis war die Frau dem Gericht schuldig geblieben. (ampnet/nic)
|

Kollidiert ein Gefährt in voller Fahrt mit einem Gegenstand, der offensichtlich von einem vorbeifahrenden anderen Fahrzeug herübergeschleudert wurde, dann hat den Schaden der Fahrer des Autos zu bezahlten, von dem etwa der aufgewirbelte Stein oder ein verlorenes Fahrzeugteil gekommen ist. Das hat das Landgericht Stade in einem Berufungsurteil (Az. 1 S 12/04) entschieden.