Segways und Co. - Straße, Fahrradstreifen oder Fußweg?
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die Regeln.
Skate- und Waveboards
Um diese Fragen beantworten zu können, muss man zunächst zwischen den einzelnen Fortbewegungsmitteln unterscheiden. Da wären zum einen die Skate- (Brett mit 2 Achsen und 4 Rollen) oder Waveboards (Brett mit einer Achse und 2 Rollen). Beide Geräte werden nur selten als reine Fortbewegungsmittel genutzt, vielmehr gibt es ein gro?Ÿes Repertoire an Kunststücken die mit ihnen ausgeführt werden können und die Zuordnung als Sportgerät nahe legen. Durch die unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten ist auch die stra?Ÿenverkehrsrechtliche Einordnung schwierig. So ist problematisch, ob sie zur Nutzung des Gehweges berechtigt und verpflichtet sind, oder ob sie generell auf Spielstra?Ÿen, verkehrsberuhigte Bereiche und Sportflächen zu verweisen sind. Wie auch immer, bei einem Versto?Ÿ handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Allerdings sind Bu?Ÿgeldverfahren, die aufgrund eines solchen Versto?Ÿes losgelöst vom Unfallgeschehen eingeleitet werden die absolute Ausnahme, weil diese Regelungen von der Polizei nur selten überwacht werden.
Elektrische Rollstühle
Eindeutiger ist die Rechtslage bei den elektrischen Rollstühlen. Diese können sowohl die Fahrbahn als auch unter Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit den Gehweg benutzen.
Segways
Lange problematisch und strittig war dagegen die stra?Ÿenverkehrsrechtliche Einordnung der relativ neuen Segways. Dabei handelt es sich um ein einachsiges von einem Elektromotor angetriebenes Fortbewegungsmittel, das Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h erreichen kann. Der Gesetzgeber ist diesen Schwierigkeiten entgegengetreten, indem er kürzlich die Mobilitätshilfenverordnug (MobHV) erlassen hat, die die Benutzung des Segway im Stra?Ÿenverkehr regelt. Nun ist klar geregelt, dass um das Gerät benutzen zu dürfen zumindest ein Mofaführerschein und eine Haftpflichtversicherung erforderlich sind. Laut ARAG Experten dürfen Segways generell auch nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegfurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind dürfen auch Stra?Ÿen mit Ausnahme von Bundes-, Landes-, oder Kreisstra?Ÿen befahren werden. Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung kann auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen wie Fu?Ÿgängerzonen erlaubt werden, um mobilitätseingeschränkten Menschen die durchgängige Nutzung zu ermöglichen.
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