29 | 03 | 2024
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Verkehr & Recht

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Urteil: Werkstattbindung bei Gebrauchtwagenverkauf ist unzulässig

15. Oktober 2009. Gebrauchtwagenhändler können die Gebrauchtwagengarantie nicht an die Wartung des Fahrzeugs in ihrer eigenen Werkstatt abhängig machen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) seien solche Bedingungen unzulässig. (Az.: Vlll ZR 64/09).

Im vorliegenden Fall hatte ein Gebrauchtwagenkäufer ein Fahrzeug mit 88 000 Kilometer Fahrleistung erstanden. Die 100 000 Kilometer-Inspektion, lies er dann aber nicht in der Werkstatt des Verkäufers durchführen. Als hierbei dann ein Motorschaden festgestellt wurde, weigerte sich der Verkäufer die Kosten für den Garantiefall zu übernehmen. Dem widersprach der BGH und nahm das Autohaus wegen „unangemessener Benachteiligung“ des Käufers in die Pflicht. (ampnet/nic)
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Urteil: Mehrfaches Schwarzfahren endet im Gefängnis

 Wer in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Ticket erwischt wird, kommt meist mit einer Geldstrafe davon. Schwarzfahren ist allerdings kein Kavaliersdelikt und kann sogar hinter Gittern enden. Landläufig wird zwar angenommen, bei Bagatellstraftaten mit Schäden im Bereich weniger Euro sei stets nur eine Geldstrafe zulässig. Jetzt hat aber das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dieser Auffassung nicht zu folgen (Az. 1 Ss 575/05).

Nach Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline wurden im vorliegenden Fall einem Mann, der von den Kontrolleuren in der Stuttgarter Straßenbahn dreimal ohne einen gültigen Fahrschein im Wert von jeweils 1,65 Euro gestellt wurde, die gesetzliche Mindeststrafe von je einem Monat Freiheitsstrafe zugesprochen. Die Richter betonten, aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines der Schuld angemessenen Strafens ergäbe sich nicht, dass eine Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenhöhe in Betracht käme. Vielmehr müsse sich die Strafzumessung am Einzelfall orientieren. Mehrfach vorbestrafte oder bewährungsbrüchige Täter müssen nach dem Stuttgarter Urteilsspruch mit härteren Sanktionen rechnen. (ampnet/nic)

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