EU erlässt Verkaufsverbot für Reifen ohne „S“-Markierung
Die EU hat ein schrittweises Verkaufsverbot für Reifen ohne „S“-Kennzeichnung (S=Sound) erlassen. Ab 1. Oktober 2009 tritt die Regelung in Kraft. Darauf weist die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) hin.
Für Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einer Reifen-Querschnittsbreite bis 185 mm gilt das Verbot ab 1. Oktober 2009 und wird ein Jahr später auch auf Querschnitte bis 205 mm ausgweitet. Ab 1. Oktober 2011 greift die Regelung dann auch über 215 mm ab 01.10.2011. Nicht markierte Reifen für Busse mit mehr als acht Sitzplätzen sind ebenfalls ab Oktober 2009 verboten.
Eine Übergangsregelung sieht jedoch vor, dass auch nicht markierte Reifen nach dem 1. Oktober verkauft werden dürfen.
Der Grünstreifen inmitten einer Autobahn ist für den Verkehr absolut tabu. Er dient auch nicht dazu, in Notsituationen den Fahrzeugen ein Ausweichen dahin zu ermöglichen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 10 U 170/05) in einem jetzt veröffentlichten Urteil.
Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug einer Autofahrerin bei einem Ausweichmanöver von den Ästen der Grünstreifenbepflanzung beschädigt worden. Der Schadenersatzforderung der Fahrerin widersprachen die Richter, da der Grünstreifen nicht zum öffentlichen Straßenverkehr gehöre.
Die Fahrbahn wird vielmehr durch die ununterbrochene weiße Linie am Rand der Straßenbefestigung begrenzt, erklärte die deutsche Anwaltshotline. (ampnet/nic)