Urteil: Halteverbote müssen rechtzeitig angekündigt werdenAuf Straßenbauarbeiten muss rechtzeitig hingewiesen werden. Autos dürfen nach Auskunft der deutschen Anwaltshotline erst 72 Stunden nach Aufstellen von Halteverbotsschildern abgeschleppt werden. Andernfalls brauchen Autofahrer keine Kosten für das Abschleppen ihres Fahrzeugs zu bezahlen urteilte das Verwaltungsgericht Braunschweig (Az. 5 A 59/05). Weil Autofahrer keinen Anspruch darauf haben, unbegrenzt lange auf öffentlichen Straßen zu parken, müssen sie zwar regelmäßig nach ihren Fahrzeugen sehen. Aber das auch nicht täglich: Nach der Entscheidung dürfen Autos frühestens 72 Stunden nach dem Aufstellen von Halteverbotsschildern abgeschleppt werden. (ampnet/nic)
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