Alle Berufskraftfahrer müssen auf die SchulbankVom Donnerstag, 10. September 2009, an müssen Berufskraftfahrer mit Lkw-Führerschein alle fünf Jahre vom Führerhaus auf eigene Kosten die Schulbank drücken. Wie der ADAC meldet, unterliegen sie ab sofort einer Weiterbildungspflicht. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und muss alle fünf Jahre wiederholt werden. Eine Prüfung findet nicht statt. Ersterwerber eines Lkw-Führerscheins müssen eine aufwändige Grundqualifikation durchlaufen, bevor sie Güter zu gewerblichen Zwecken befördern dürfen. Der ADAC weist auf ein erhebliches Problem hin, das dringend durch den Gesetzgeber gelöst werden muss: Wer es versäumt hat, seinen befristeten Lkw-Führerschein rechtzeitig zu verlängern, bekommt zwar bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen prüfungsfrei einen neuen Lkw-Führerschein. Für die Berufskraftfahrer-Qualifikation wird er aber so gestellt, als hätte er noch nie einen Lkw-Führerschein gehabt. Das hat zur Folge, dass er eine komplette Grundausbildung absolvieren muss, bevor er gewerblich auf Achse gehen darf. (ampnet/Sm)
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