29 | 03 | 2024
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Krawalle in England - brennende Fahrzeuge

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- in englischen Städten: mutwillige Beschädigungen von Omnibussen sind im In- und Ausland keine Seltenheit. Für viele Busbetriebe stellt sich die Frage: Wer zahlt den Schaden? Der Spezialversicherungsmakler für Omnibusunternehmen Dittmeier erläutert die Versicherungslage.


Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, zertrümmerte Scheiben oder - besonders schlimm - Brandstiftung mit Totalschadensfolge: Welche Schäden werden von welcher Versicherung ersetzt und welche Kosten müssen Busbetriebe selbst tragen? Oliver Guth, Prokurist bei Dittmeier, gibt Auskunft:
"Für einen Vandalismus-Schaden ist in erster Linie die Vollkasko-Versicherung zuständig. Wer nur eine Teilkasko-Versicherung abgeschlossen hat, bekommt immerhin Glasbruch und Brandstiftung ersetzt, aber nicht eine zerkratzte Lackierung oder zertrümmerte Blechteile. Die Teilkasko- ist in einer Vollkasko-Versicherung immer automatisch enthalten. Ersetzt werden Schäden zum Zeitwert, maximal jedoch in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, abzüglich des Fahrzeugrestwertes."
Wer eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen hat, kann bei Vandalismus-Schäden zwar zunächst aufatmen. Dennoch bleiben sie - neben den damit verbundenen Scherereien - auch ein finanzielles ?"rgernis, denn auch diese Schäden erhöhen die Schadensquote. Das bedeutet für die Busunternehmen höhere Versicherungsprämien und meistens auch weniger Gewinnbeteiligung. Deswegen setzt Dittmeier auch bei Vandalismus-Schäden auf Prävention. Der Omnibusversicherungsmakler empfiehlt bei Fahrten im Ausland und in Städten mit sozialen Brennpunkten dringend, vor allem über Nacht, ausschlie?Ÿlich bewachte Parkplätze aufzusuchen.

Vandalismus im ?–PNV

Der Vandalismus in Schul- oder Stadtbussen zeigt meistens nicht so gewalttätige Ausprägungen wie bei den aktuellen sozialen Unruhen in England. Hier werden Sitze aufgeschlitzt, verschmiert, zerkratzt oder mit Feuerzeugen versengt, Graffiti gemalt oder Scheiben zerkratzt. Für die Busunternehmen besonders ärgerlich ist dabei, dass die meisten Vandalismus-Schäden im öffentlichen Personennahverkehr (?–PNV) unter der Selbstbehaltsgrenze liegen. Diese Grenze liegt gewöhnlich bei 2.500 Euro. Geringere Schäden muss der Busunternehmer also aus der eigenen Tasche bezahlen.

Auch für diese Art des Vandalismus empfiehlt Dittmeier Vorbeugema?Ÿnahmen. Oft genügen schon Aufkleber mit dem Hinweis "Videoüberwachung" zur Abschreckung. Kameras zur Videoüberwachung sind inzwischen für unter 1.000 Euro erhältlich. Die Geräte sind klein und unauffällig. Für seine Kunden hat Dittmeier mit einigen Versicherungen ausgehandelt, dass für Videoüberwachung Geräte-Zuschüsse gezahlt werden.

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