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Bußgeldkatalog
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Parent Category: Bußgeldkatalog
Abbiegen
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet |
70
|
1
|
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet |
70
|
2
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Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet |
70
|
2
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Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet |
80
|
2
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Parent Category: Bußgeldkatalog
Abstand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. (*) gekennzeichneten Monate bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot Monat(e) |
5/10 des halben Tachowertes |
75
|
1
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4/10 des halben Tachowertes |
100
|
2
|
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3/10 des halben Tachowertes |
160
|
3
|
1*
|
2/10 des halben Tachowertes |
240
|
4
|
2*
|
1/10 des halben Tachowertes |
320
|
4
|
3*
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Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot Monat(e) |
5/10 des halben Tachowertes |
100
|
2
|
|
4/10 des halben Tachowertes |
180
|
3
|
|
3/10 des halben Tachowertes |
240
|
4
|
1
|
2/10 des halben Tachowertes |
320
|
4
|
2
|
1/10 des halben Tachowertes |
400
|
4
|
3
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Parent Category: Bußgeldkatalog
Alkohol und Strafen
*
Alkoholgehalt im Blut
[Promille] |
Keine Anzeichen von
Fahrunsicherheit |
Anzeichen von
Fahrunsicherheit |
Verursachung eines
Unfalls |
ab 0,3
(Alkohol zeigt Wirkung)
|
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7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis
|
7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis
|
ab 0,5
(Doppeltes Unfallrisiko)
|
4 Punkte
bis 3.000 EUR
bis 3 Monate Fahrverbot
|
7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis
|
7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis
|
ab 1,1
(über zehnfaches Unfallrisiko)
|
7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis
|
7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis
|
7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis
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Promillegrenzen
0,3 - 0,5 Promille Blutalkohol
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Fahrverbot in Monaten
|
ab 0,3 - 0,5 Promille Blutalkohol:
nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
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ab 0,3 - 0,5 Promille Blutalkohol:
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
|
|
7 |
6 - auf Dauer |
ab 0,3 - 0,5 Promille Blutalkohol:
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
|
7 |
6 - auf Dauer |
über 1,1 Promille Blutalkohol
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
ab 1,1 Promille Blutalkohol
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
|
7
|
6 - auf Dauer
|
ab 1,1 Promille Blutalkohol
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer |
|
7
|
6 - auf Dauer
|
Alkoholgehalt bis 0,5 Promille Blutalkohol für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
bis 0,5 Promille Blutalkohol
in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor Vollendung des 21. Lebensjahres
Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG)
|
250 |
2 |
Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille auch für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Fahrverbot in Monaten
|
in der Probezeit nach § 2a StVG - vor Vollendung des 21. Lebensjahres:
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot |
500
1000
1500
|
4
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strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
|
7 |
6 - auf Dauer |
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
- Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer |
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7 |
6 - auf Dauer |
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Umfrage zu: Sind neue Autos besser als alte Automobile? |
Alte Autos vs neue Autos Bevorzugen Sie ein neues Auto oder eine ältere Generation? 1 108 Qualität: Alte Autos sind qualitativ besser als neue Autos. 2 72 Optik: Alte Autos sind schöner als neue Autos. 3 36 Ergonomie: Alte Autos sind besser zu bedienen als neue Autos. 4 20 Optik: Neue Autos sind schöner als alte Autos. 5 13 Qualität: Neue Autos sind qualitativ besser als alte Autos. Add a new response! jVS by www.joomess.de. |
Umfrage zu Super E10 |
Umfrage zum Kraftstoff Super E10 Tanken Sie Super E10? 1 172 Kommt mir nicht in den Tank! 3 64 Nein, trotz Autohersteller Freigabe 4 21 Nein, mein Auto ist leider nicht freigegeben 5 18 Ich bin noch verunsichert Add a new response! jVS by www.joomess.de. |
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