16 | 05 | 2024
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Bußgeldkatalog


Bußgeldkatalog

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Bußgeldkatalog 2013 / 2014

für Auto und PKW


(Stand ab 01.02.2009)


Sie sind geblitzt worden weil Sie zu schnell gefahren sind oder zu wenig Abstand zum vorrausfahrenden Auto eingehalten haben, sind bei Rot über die Ampel gefahren oder Sie haben ein schlechtes Gewissen da der Tüv schon überfällig ist?

Hier erfahren Sie Ihr zu erwartendes Bußgeld und Strafen.....


A

Abgasuntersuchung
Abstand
Alkohol
Ampel
Ampel mit Grünpfeil
Autobahn und Kraftfahrstraße
Autorennen illegal

B

Bahnübergang
Beleuchtung

D

Drogen

F

Fahrerflucht
Fahrzeugmängel
Fußgängerüberweg

G

Geschwindigkeit

H

Handyverbot
Hauptuntersuchung (HU)

K

Kindersicherung

R

Rechtsfahrgebot
Reifen

S

Sicherheitsgurt
Sonntagsfahrverbot für LKW

Ü

Überholen
Überladung

V

Vorfahrt





Bußgeldkatalog für Lastkraftwagen:


LKW Bußgeldkatalog




Die Geschwindigkeiten gelten für Autos ohne Anhänger und Motorräder.

Nicht alle Verkehrszeichen entsprechen der StVO. Mit * gekennzeichnete sind frei erfunden.
Alle Angaben in diesem Bussgeldkatalog sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quellen: Strßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bundesverkehrsministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Kraftfahrt-Bundesamt (BKA).
Stand 2009


















Abbiegen

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Abbiegen


Tatbestand Euro Punkte
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

70

1

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet

70

2

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

70

2

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

80

2

Abstand

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Abstand



Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.  (*) gekennzeichneten Monate bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.

 

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug  weniger als Euro Punkte  Fahrverbot Monat(e)
5/10 des halben Tachowertes

75

1

 

4/10 des halben Tachowertes

100

2

 

3/10 des halben Tachowertes

160

3

1*

2/10 des halben Tachowertes

240

4

2*

1/10 des halben Tachowertes

320

4

3*

 

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von  mehr als 130 km/h.

 

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als Euro Punkte  Fahrverbot Monat(e)
5/10 des halben Tachowertes

100

2

 

4/10 des halben Tachowertes

180

3

 

3/10 des halben Tachowertes

240

4

1

2/10 des halben Tachowertes

320

4

2

1/10 des halben Tachowertes

400

4

3

Alkohol

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Alkohol und Strafen
                                                                                                                                           *
                                                                                                        

Alkoholgehalt im Blut
[Promille]
Keine Anzeichen von
Fahrunsicherheit
Anzeichen von
Fahrunsicherheit
Verursachung eines
Unfalls

ab 0,3

(Alkohol zeigt Wirkung)

 

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 0,5

(Doppeltes Unfallrisiko)

4 Punkte

bis 3.000 EUR

 

bis 3 Monate Fahrverbot

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

ab 1,1

(über zehnfaches Unfallrisiko)

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis

7 Punkte

Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)

Entzug der Fahrerlaubnis




Promillegrenzen

0,3 - 0,5 Promille Blutalkohol

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot in Monaten

ab 0,3 - 0,5 Promille Blutalkohol:

nicht strafbar, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

 

 

 

 

ab 0,3 - 0,5 Promille Blutalkohol:
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

 

 

7


6 - auf Dauer

ab 0,3 - 0,5 Promille Blutalkohol:
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
 

7


6 - auf Dauer


über 1,1 Promille Blutalkohol

Tatbestand

Euro

Punkte

Monat(e) Fahrverbot

ab 1,1  Promille Blutalkohol
strafbar, wenn keine oder Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen:

7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

 


7


6 - auf Dauer  

ab 1,1  Promille Blutalkohol
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:

7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
Schadenersatz; Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer

     





6 - auf Dauer  



 Alkoholgehalt bis 0,5 Promille Blutalkohol für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Tatbestand

Euro

Punkte

bis  0,5  Promille Blutalkohol    

in der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz (StVG) vor Vollendung des 21. Lebensjahres

Geldbuße, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24c Abs. 1 StVG)
  •  


250


2

 

Alkoholgehalt im Blut ab 0,5 Promille auch für Fahranfänger oder Fahranfängerinnen


Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot in Monaten

in der Probezeit nach § 2a StVG - vor Vollendung des 21. Lebensjahres:
Geldbuße und Fahrverbot, wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen (§ 24a Abs. 1 StVG)
1. Erstverstoß: 4 Punkte, 500 Euro Geldbuße, 1 Monat Fahrverbot
2. Zweitverstoß: 4 Punkte, 1.000 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot
3. Weiterer Verstoß: 4 Punkte, 1.500 Euro Geldbuße, 3 Monate Fahrverbot

 

 

500

 

1000

1500
 



4

 
strafbar, wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen: 
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)
 
7

6 - auf Dauer
strafbar, wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt:
- 7 Punkte im Verkehrszentralregister; Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre)
- Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer),
-  Schadenersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente an Unfallopfer
 

7


6 - auf Dauer

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  • Bußsgeldkatalog

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