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Parent Category: Versicherung und Finanzierung
Oldtimer Kennzeichen und Versicherung
Einen Oldtimer zu fahren ist ein schönes und erhabenes Gefühl.
Die Leute, Passanten und Zuschauer winken einem fröhlich zu, wenn man einem Oldtimer fährt da Sie ein nicht alltags- gewöhnliches Auto sehen welches keinen Neid durch die Auto Hirachieren hervorruft sondern eher an die guten alten Zeiten erinnert.
Ab wann ihr geliebtes Kraftfahrzeug (KFZ) zu den Oldtimern gezählt wird erfahren Sie hier.
Oldtimer werden langläufig auch als vintage car, antique vehicle, veteran car oder Veteran bezeichnet.
Das Kennzeichen mit „H“ für historische Autos und Fahrzeuge wurde in Deutschland 1997 erstmals eingeführt. Es sind zwei Tarife bei der KFZ Versicherung vorhanden. Motorräder kosten ohne Rücksicht auf den des Hubraums im Jahr 46€. Oldtimer (Autos, LKW und Traktoren) ohne weitere Berechnung des Hubraums oder der Schadstoffklasse schlagen mit 192 € zu Buche.
In der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind die Bestimmungen für Historische Fahrzeuge niedergeschrieben.
Danach werden Fahrzeuge, deren vorwiegender Einsatz zur „Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes“ dienen und folgende Bedingungen erfüllen müssen.:
Die Erstzulassung des Automobils muss mindestens 30 Jahre zurückliegen und das Fahrzeug muss laut Gutachten nach der Begutachtungen gem. § 21c StVZO (erfolgt durch einen amtlich zugelassenen Sachverständigen) mindestens den Erhaltungszustand 3 erfüllen. Hierfür muss das KFZ gepflegt und sich in einem originalen Zustand befinden( Wenige oder keine Einbauten oder Umbauten im Automobil nach 10 Jahren der ersten Zulassung). Außerdem muss das Kraftfahrzeug die Verkehrssicherheit erfüllen. Im Behörden-Deutsch heißt es folgend: „Das Fahrzeug muss weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“.
Nach Erhalt des Gutachtens wird in der Zulassungsstelle die Schlüsselnummer 98 bestätigt und das H- Kennzeichen vergeben. Außerdem sind alle vor dem 1. Juli 1969 gebauten oder zugelassenen Autos und Fahrzeuge von der Abgasuntersuchung (AU) befreit.