Urteil: Waschanlagen-Besitzer haftet nicht für jeden Auto-Schaden
16. Oktober 2009. Der Besitzer einer Auto-Waschanlage hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge seiner Kunden nicht zu Schaden kommen. Seine Pflichten sind allerdings erfüllt, wenn seine Anlage dem Stand der Technik entspricht und regelmäßig durch einen technischen Kundendienst gewartet wird, entschied das Landgericht Coburg (Az. 32 S 61/06).
Im vorliegenden Fall war einem Autofahrer nach dem Durchfahren einer automatischen Waschanlage der ganze Heckspoiler abgerissen worden. Er verlangte einen Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro. Ein technischer Sachverständiger erklärte allerdings, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Geschehens ordnungsgemäß funktioniert habe, erklärte die Deutsche Anwaltshotline. Immerhin habe die Anlage nach dem Spoilerabriss weiter unfallfrei gearbeitet. Die Schadensursache sei vermutlich in einer mangelhaften Befestigung des Spoilers zu finden, wofür der Waschanlagenbesitzer nicht verantwortlich gemacht werden könne. (ampnet/nic)