29 | 03 | 2024
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Führerschein


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Das kostet ein Führerschein
 
Mit einem Führerschein ist man freier, unabhängiger und flexibler, da man nicht mehr auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen ist. Es ist um einiges bequemer mit dem Auto unterwegs zu sein. Lange Wartezeiten auf Bus und Bahn hat man dadurch keine mehr.
 
Der Weg bis zum Führerschein muss erst mal gegangen sein. Es beginnt damit, das man für sich eine passende Fahrschule findet. Am sinnvollsten ist es natürlich, eine Wohnortnahe Fahrschule zu nehmen. Denn dann bleiben lange Anfahrtswege zum Theorieunterricht und sowie später zu den Fahrstunden aus. Es gibt Richtwerte, die für die Anmeldung sowie für die Fahrstunden verlangt werden dürfen. Jedoch hat jede Fahrschule die Möglichkeit die Preise in angemessener Höhe zu verlangen.
 
Bei der Suche nach der passenden Fahrschule ist es immer sinnvoll, sich im Bekannten- und Freundeskreis um zuhören. Jeder kann dann die Erfahrungen anderer mit einfließen lassen. Eine Schnupperstunde in der Fahrschule ist auch empfehlenswert, da man ja doch einige Stunden mit dem Fahrlehrer verbringt.
 
Hauptkriterium für die Entscheidung sollten jedoch der Gesamteindruck und die fachliche Kompetenz des Fahrlehrers sein. Einblick in eine genaue Auflistung der anfallenden Kosten für Anmeldung, Lernmaterial und die einzelnen Stunden sollte gewährt werden.
 
Bei den Führerscheinkosten fließen auch noch Gelder für die Führerscheinbeantragung beim zuständigen Landratsamt, Kosten für den Erste Hilfe Kurs sowie für das Lernmaterial mit ein. Jedoch ist das Lernmaterial meist bei den Anmeldekosten enthalten. Auch der Sehtest fällt eventuell mit extra Kosten an. Der größte Kostenfaktor sind jedoch die Fahrstunden.
 
Unterschiede finden sich dann auch noch darin, ob es Stadtfahrten, Überlandfahrten, Autobahnfahrten oder Nachtfahrten sind. Denn hier werden meist auch unterschiedliche Gebühren verlangt. Von Bundesland zu Bundesland gibt es in der Preisgestaltung Unterschiede. Ein Preisvergleich lohnt sich auf alle Fälle.
 
Was der Führerschein insgesamt kostet, kann niemand vorhersagen, da es auch immer davon abhängig ist, wie schnell der Fahrschüler sicher mit dem Auto umgehen kann und sich im Straßenverkehr zurecht findet. Erst wenn sich Fahrlehrer und Fahrschüler einig sind, dass genügend Fahrsicherheit und das Beherrschen der Straßenverkehrsordnung sowie das Kennen der dazugehörigen Straßenschilder vorhanden sind, kann man sich für die praktische Prüfung anmelden.
 
Zuvor jedoch ist die theoretische Prüfung erforderlich, welche auch wieder mit Gebühren behaftet ist. Man kann sich vorab unter Führerscheinkosteninformieren, welche Gebühren und Kosten anfallen. Hier findet man auch eine Beispielrechnung über die Gesamtkosten für einen Führerschein.
 
Bevor es dann wirklich losgeht, sollte man sich für eine Fahrschule entschieden haben. Dann muss der Antrag auf einen Führerschein gestellt und bewilligt sein, dies erledigt meist die Fahrschule mit der Anmeldung. Vor Beginn muss auch ein Sehtest sowie der Erste Hilfe Kurs vorliegen.
 
Fast jede Fahrschule bietet dann zweimal wöchentlich mit anderen Fahrschülern zusammen den Theorieunterricht an. Hier wird vom Fahrlehrer alles für die theoretische Prüfung gelehrt. Straßenschilder und die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden den Schülern beigebracht. Sobald man sich hier sicher genug fühlt, kann man mit den Fahrstunden beginnen. Weitere Informationen rund um den Führerschein findet man auch auf der Seite meine-auto.info unter der Kategorie Führerschein-Info.

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Punkte in Flensburg

Die Verkehrssünderkartei in Flensburg ist von Fahrern von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland geachtet und gefürchtet.

Bei Verwarnugen bis 35 € gibt es keinen Eintrag.
Ab einem Betrag von 40€, bei Bußgeldbescheiden die rechtskräftig sind oder vor Beschlüssen vor Gericht, für Verstöße im Strassenverkehr erfolgt ein Eintrag ins Register.

Werden im Ausland Verstöße begangen bleiben sie in Flensburg unberücksichtigt d.h. für Verkehrsverstösse im Ausland werden in Flensburg keine Punkte vergeben.


Löschung und Tilgung von Punkten im VZR von Flensburg in Jahren

Flensburg und zu welchem Zeitraum Punkte gelöscht werden, legen die Tilgungsfristen im VZR oder Verkehrszentralregister fest.


2 Jahre
Die Punkte die im Zentralregister eingetragen sind werden nach 2 Jahren gelöscht, falls es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt und kein erneuter Verstoß begangen wird. Nach 5 Jahren werden diese Punkte auch bei einer Tilgungshemmung gelöscht.

5 Jahre

Wurden die Punkte in einem Gerichtsverfahren (Straftat) entschieden bei dem kein Alkohol oder Drogen im Spiel sind.
bei einer begangener Ordnungswidrigkeit mit nachfolgenden eingetragenen Ordnungswidrigkeiten

10 Jahre
bei Gerichtsverfahren bzw. Straftaten bei denen Drogen und Alkohol im Spiel sind.
bei einem Führerscheinentzug, Versagung oder einer Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.

Kommt es aber erneut zu Punkten durch Verkehrsverstöße innerhalb dieser Zeiträume, können die Fristen für den Punkteabbau verlängert werden!
Einträge und Stände von Punkten werden nach Ablauf der Tilgungsfrist nach einem Jahr gelöscht und sind dann nicht mehr nachzuvollziehen.



Löschung und Tilgung von Punkten im VZR von Flensburg nach Punkten

Bis 8 Punkte
kann man an einem freiwilligen Aufbauseminar teilnehmen und bekommt danach 4 Punkte abgezogen.

Ab  9 Punkten
erfolgt eine schriftliche Verwarnung und man wird über den Stand der erhaltenen Punkte informiert.Außerdem erhält man den Hinweis auf freiwilliger Basis an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Bei erfolreicher Teilnahme werden 2 Punkte abgezogen.

Ab 14 Punkten wird ein Aufbauseminar angeordnet und man erhält einen Hinweis über den Entzug der Fahrerlaubniß bei 18 Punkten. Bei einer Teilnahme an einem Aufbauseminar und einem Besuch bei der verkehrspsychologischen Beratung werden 2 Punkte gutgeschrieben.

Ab 18 Punkten wird der Führerschein für mindestens sechs Monate vom Staat einbehalten. Die Aushändigung der Fahrerlaubniß erfolgt erst nach erfolreichem Abschluß der MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung).


Weiterführende Links:

Bußgeldkatalog mit Punkten für Straftaten und Verkehrsverstößen

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Führerschein

Die erste Fahrerlaubnis konnte am 1.08.1888 der Erfinder des Automobils Carl Benz in Besitz nehmen.
Seitdem hat sich Form und Aussehen  geändert. Vom großen grauen Lappen über den kleineren 2-fach gefalteten rot-pinken Führerschein bis zum jetzigen DIN Scheckarten Format.
Egal wie das Aussehen des Führerscheins ist, wichtig ist nur der Besitz der Fahrerlaubnis zum Steuern eines Kraftfahrzeugs (KFZ) bzw. Autos. Ein Auto Führerschein der Klasse B kostet in Deutschland  je nach Region und Bundesland zwischen 1500 € und 3000€.



Wir stellen Führerscheinklassen des neuen Eu Führerscheins, Vergleich der alten zu den neuen Klassen , Fahren mit 17 und mehr zur Fahrerlaubnis vor.


 
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Führerschein mit 17 Jahren

Das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) wurde zum 01.01.2011 vom Modellversuch zur dauerhaften Einführung.
Damit können sich viele Jugendliche Ihren Traum erfüllen, nicht erst mit 18 Jahren hinter dem Steuer zu sitzen.
Sie dürfen schon früher als bisher den Führerschein Klasse B absolvieren.





Begleitperson für das Fahren mit 17


Das bringt aber nicht nur Pflichten für den Fahrer sondern auch für den Begleiter mit sich.
Grundlage und Pflicht für das Fahren ab 17 Jahren ist das Mitfahren einer Begleitperson.
Die Begleitperson muss die Fahrerlaubnis für die Klasse B  mindestens 5 Jahre besitzen und das Alter von 30 Jahren überschritten haben.
Des weiteren dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg auf das Konto des Begleiters gehen.
Bei Antrag auf den Führerschein muss die Begleitperson eingetragen werden. Maximal sind fünf Begleitpersonen gestattet.
Einer Person die nicht eingetragen ist gilt nicht als Begleitperson. Somit wird ausgeschlossen dass der Fahrer willkürlich durch einen beliebigen "Erwachsenen" begleitet wird.

Bei der Fahrt gilt für den Fahrzeugführer die 0,0 Promille Grenze. Die begleitende Person darf 0,5 Promille im Blut haben.
Für Fahranfänger gilt sowieso -  keine Promille bis 21 Jahre.

Das BF17 gilt nur in Deutschland (B 17) und Österreich (L17) und umgekehrt, nicht aber in anderen Ländern!


Bei Missachtung der Pflichten drohen Führerscheinentzug evtl. der neue Erwerb der Fahrerlaubnis, Bußgelder, Aufbauseminar, die Probezeit wird verlängert und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Erwerb des Führerscheins ab 17

Mit 16 1/2 Jahren kann sich der Fahrschüler bei einer Fahrschule seiner Wahl zum Führerschein B oder BE anmelden. Im zuständigen Rathaus, Behörde oder Amt kann die Anmeldung erfolgen. Eine oder mehrere Begleitpersonen müssen angegeben werden und die Erziehungsberechtigten müssen Ihre Zustimmung erteilen.
Ist die theoretische Prüfung geschafft, kann ein Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung zum Erhalt des Führerscheins abgelegt werden.
Nach der Vollendung des 17. Geburtstages wird eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmeregelung ausgestellt. Dies entspricht nicht dem normalen Führerschein.
Nach dem 18 Lebensjahr verbleiben drei Monate um Antrag auf die richtige Fahrerlaubnis zu stellen und bei dem für den Fahrer geltenden Straßenverkehrsamt zu besorgen.






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Führerscheinklassen Alt Führerscheinklassen Neu
 
  StVZO / Deutschland   StVZO / DDR        
               
  1   A     A, A1, L, M  
               
  1 a         A beschränkt auf Krafträder bis 25 kW und einem Verhältnis Leistung / Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
A1, L, M
 
               
  1 b         A1, L, M  
               
  2   CE     C, CE, C1, C1E, B, BE, L, M, S, T  
               
  3   B, BE     C1, C1E, B, BE, L, M, S;
auf Antrag CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge
 
               
  4   M     M, L  
               
  5   T     L  
               
  Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KOM (unbeschränkt)   D     D, DE, D1, D1E  
               
  Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beschränkt auf KOM bis 7.500 kg zul. Gesamtgewicht und/oder 24 Fahrgastplätze         D beschränkt auf KOM bis 7.500 kg zul. Gesamtgewicht und/oder 24 Fahrgastplätze, D1  
 
1) ohne Berücksichtigung von früheren Besitzstands- und Einschlussregeln

Erweiterungen der Fahrerlaubnis, die mit einer Umstellung auf die neuen Führerscheinklassen in einigen Fällen verbunden sind, werden erst mit Aushändigung des neuen Führerscheins wirksam.

Quelle: bmvbs
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Übersicht der Führerscheinklassen:

Klassen

Was darf ich mit der Klasse fahren?

Unterlagen und Nachweise, 
die dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen sind:

Mindestalter

Vorbesitz

Eingeschlossene Klassen

Ausbildung

Prüfung

Pkw-Klassen B, BE

B

  

Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zG1)

Anhänger über 750 kg zG1),
wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

 

BE

  

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw, Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

Mindestalter: 18

Vorbesitz: B

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

 

Motorradklassen A, A1, M, Mofa

Mofa

Mofa

maximal 25 km/h bbH2),

einsitzig, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Lichtbild

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung

M

 

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

 

Motorrad

maximal 45 km/h bbH2), Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A1

  

LEICHTKRAFTRÄDER

 

Motorrad

bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A
beschränkt

 

 

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

 

Motorrad

bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A
unbeschränkt

  

SCHWERE KRAFTRÄDER

 

Motorrad

über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW.

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 25

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Klasse S

S

 

 

Dreirädrige Kleinkrafträder
und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

mit Motoren-/Antriebsarten:

Fremdzündungsmotor
(z.B. Benziner)
Hubraum max. 50 ccm andere Verbrennungsmotoren
(z.B. Diesel)
max. 4 kW Nutzleistung Elektromotor
max. 4 kW Nenndauerleistung

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Lkw-Klassen C, C1, CE, C1E

C1

LEICHTERE LKW

 

Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)

Lichtbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18 (21)

Vorbesitz: B

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

C1E

  

LEICHTERE LASTZÜGE

 

Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und
Anhänger über 750 kg zG1)
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

 

Lichtbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18 (21)

Vorbesitz: C1

Eingeschlossene Klassen: BE,
bei Besitz von D1: D1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

C

 

SCHWERERE LKW

 

Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)

 

Lichtbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18 (21)

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: C1

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

CE

 

 

SCHWERERE LASTZÜGE

 

Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zG1)

 

Lichtbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18 (21)

Vorbesitz: C

Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T,
bei Besitz von D1: D1E,
bei Besitz von D: DE

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Bus-Klassen D, D1, DE, D1E

D1

 

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

 

Lichtbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Belastungsgutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: B

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

D1E

 

 

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen
- mit Anhänger über 750 kg zG1)

 

Lichtbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Belastungsgutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: D1

Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

D

 

 

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
- auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

 

 

Lichtbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Belastungsgutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klasse: D1

Ausbildung:  Theorie und Praxis

Prüfung:  Theorieprüfung und Praktische Prüfung

DE

 

 

Bus mit mehr als 16 Fahrgastplätzen
- mit Anhänger über 750 kg zG1)

 

 

Lichtbild

Augenärztliches Zeugnis

Ärztliches Zeugnis

Belastungsgutachten

Erste-Hilfe-Kurs

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 21

Vorbesitz: D

Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

Ausbildung: Praxis

Prüfung:  Praktische Prüfung

Traktoren Klassen L, T

L

 

 

Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
(dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 25 km/h bbH
2)
auch mit Anhänger Stapler bis 25 km/h
auch mit Anhänger

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung:  Theorie

Prüfung:  Theorieprüfung 

T

 

 

Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH
2)in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
bis 40 km/h bbH 2)in der Land- oder Forstwirtschaft,
auch mit Anhänger

 

Lichtbild

Sehtest

Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen

Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16 (18)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

1) zG = zulässige Gesamtmasse

2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

3) Diese Klasse wurde zum 01.02.2005 eingeführt.


Für folgende Kraftfahrzeuge wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt:


Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein).

Nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge (motorisierte Krankenfahrstühle) mit einem Sitz, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h aber nicht mehr als 25 km/h.


Für folgende Fahrzeuge ist weder eine Fahrerlaubnis noch eine Prüfbescheinigung erforderlich:


Motorisierte Krankenfahrstühle bis 10 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind, und Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler u. ä.) jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h sowie einachsige Zug- und Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.


Für die Beförderung von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen sowie in Personenkraftwagen im Linienverkehr (§§ 42, 43 des Personenbeförderungsgesetzes) und in Personenkraftwagen bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen (§ 48 des Personenbeförderungsgesetzes) ist neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Alle Informationen und Angaben ohne Gewähr



Info: Die alten Klassen hatten die Kennzahlen 1, 2, 3, 4, und 5.



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