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Führerschein mit 17 Jahren

Das Begleitete Fahren mit 17 (BF17) wurde zum 01.01.2011 vom Modellversuch zur dauerhaften Einführung.
Damit können sich viele Jugendliche Ihren Traum erfüllen, nicht erst mit 18 Jahren hinter dem Steuer zu sitzen.
Sie dürfen schon früher als bisher den Führerschein Klasse B absolvieren.





Begleitperson für das Fahren mit 17


Das bringt aber nicht nur Pflichten für den Fahrer sondern auch für den Begleiter mit sich.
Grundlage und Pflicht für das Fahren ab 17 Jahren ist das Mitfahren einer Begleitperson.
Die Begleitperson muss die Fahrerlaubnis für die Klasse B  mindestens 5 Jahre besitzen und das Alter von 30 Jahren überschritten haben.
Des weiteren dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg auf das Konto des Begleiters gehen.
Bei Antrag auf den Führerschein muss die Begleitperson eingetragen werden. Maximal sind fünf Begleitpersonen gestattet.
Einer Person die nicht eingetragen ist gilt nicht als Begleitperson. Somit wird ausgeschlossen dass der Fahrer willkürlich durch einen beliebigen "Erwachsenen" begleitet wird.

Bei der Fahrt gilt für den Fahrzeugführer die 0,0 Promille Grenze. Die begleitende Person darf 0,5 Promille im Blut haben.
Für Fahranfänger gilt sowieso -  keine Promille bis 21 Jahre.

Das BF17 gilt nur in Deutschland (B 17) und Österreich (L17) und umgekehrt, nicht aber in anderen Ländern!


Bei Missachtung der Pflichten drohen Führerscheinentzug evtl. der neue Erwerb der Fahrerlaubnis, Bußgelder, Aufbauseminar, die Probezeit wird verlängert und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.

Erwerb des Führerscheins ab 17

Mit 16 1/2 Jahren kann sich der Fahrschüler bei einer Fahrschule seiner Wahl zum Führerschein B oder BE anmelden. Im zuständigen Rathaus, Behörde oder Amt kann die Anmeldung erfolgen. Eine oder mehrere Begleitpersonen müssen angegeben werden und die Erziehungsberechtigten müssen Ihre Zustimmung erteilen.
Ist die theoretische Prüfung geschafft, kann ein Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung zum Erhalt des Führerscheins abgelegt werden.
Nach der Vollendung des 17. Geburtstages wird eine Prüfbescheinigung mit Ausnahmeregelung ausgestellt. Dies entspricht nicht dem normalen Führerschein.
Nach dem 18 Lebensjahr verbleiben drei Monate um Antrag auf die richtige Fahrerlaubnis zu stellen und bei dem für den Fahrer geltenden Straßenverkehrsamt zu besorgen.






 
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