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Gesetzesvorschlag: Autofahrer ab 70 jährlich zum Sehtest
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Online Sehtest mit erschreckendem Ergebnis - Internetportal appelliert an die Politik



Mönchengladbach, 10.01.2012

Nachdem mehr als 1.000 Senioren von einem kostenfreien Sehtest auf dem Internetportal: www.kfzversicherungen.org Gebrauch gemacht haben, war das Ergebnis mehr als erschreckend: ?œber 70 Prozent der Teilnehmer stellten fest, dass sie einen Sehtest bei einem Augenarzt oder einem Optiker nicht bestanden hätten. Dass aufgrund normaler

Alterserscheinungen die Sehkraft nachlässt ist unumstritten, doch sieht es der Gesetzgeber als nicht notwendig an, Senioren regelmä?Ÿig auf Ihre Sehkraft hin zu überprüfen. Dabei geht es um die Sicherheit im Stra?Ÿenverkehr, an dem Millionen Menschen täglich teilnehmen.

In vielen Ländern sind Senioren ab einem bestimmten Alter verpflichtet, ihre Augen jährlich untersuchen zu lassen und einen entsprechenden Sehtest vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Ma?Ÿnahmen spricht für sich: Im US-Bundesstaat Florida sanken nach Einführung der Tests die Unfallzahlen mit Senioren am Steuer deutlich.

Aufgrund dieser Tatsache appelliert das Internetportal an die Politik, einen Gesetzentwurf einzubringen, der Senioren dazu verpflichtet, ab dem 70. Lebensjahr eine ?œberprüfung ihrer Sehkraft bei einem Augenarzt oder Optiker vornehmen zu lassen.

Geschäftsführer des Internetportals Kfzversicherungen.org und Initiator dieser Sehtest Kampagne Kilian Fromeyer: "Unser Online Sehtest für Senioren hat gezeigt, dass es einen gro?Ÿen Handlungsbedarf gibt und dass 70 Prozent aller Teilnehmer einen Sehtest nicht bestanden hätten, ist mehr als erschreckend. Wir appellieren an die Politik endlich tätig zu werden, denn letztendlich geht es um die Sicherheit im Stra?Ÿenverkehr."

Den Online Sehtest und weitere Informationen finden Sie unter: www.kfzversicherungen.org

Gerne vermitteln wir Ihnen ein Interview oder versorgen Sie mit weiterführenden Informationen und Bildern. Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns über Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei Online-Texten reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir uns über ein Belegexemplar oder ein PDF.
Journalistenakkredition unter: www.online-portale.com


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