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Parent Category: News Auto und Verkehr
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(München, 14.12.2011) Der Landesverband Gro?Ÿ- und Au?Ÿenhandel, Vertrieb und Dienstleistungen Bayern e.V. begrü?Ÿt den Beschluss des Bundeskabinetts, eine Ausnahmeverordnung zum Feldversuch mit Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 Metern zu erlassen. Bisher war eine Länge von 18,75 Metern die Höchstgrenze. Dabei nimmt der LGAD positiv zur Kenntnis, dass Bayern nach ?"u?Ÿerungen von Innenminister Joachim Hermann zu den Ländern gehört, die Bereitschaft zur Teilnahme am Probelauf
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signalisiert haben.
Ein gewichtiges Argument für die Zulassung der Gigliner ist das stark wachsende Verkehrsaufkommen: Prognosen gehen davon aus, dass der Güterverkehr deutschlandweit von 2009 bis 2025 um 39 Prozent zunehmen wird. Aus LGAD-Sicht sind Gigaliner dabei eine ökonomisch interessante und ökologisch sinnvolle Möglichkeit der Verkehrsvermeidung, so Hauptgeschäftsführer Markus Wittmann: "Gerade in seiner Drehscheibenfunktion im Nord-Süd- und West-Ost-Warenverkehr ist Bayern vom Verkehrsinfarkt bedroht. Die langen Lkw helfen, Staus zu vermeiden. Waren mit gro?Ÿem Volumen können auf weniger Fahrzeuge verteilt werden. Das spart Benzin und kommt der Umwelt zugute."
Wie bei allen anderen Lkw beträgt die maximal zulässige Ladung auch bei den Gigalinern 44 Tonnen. Damit wird auch Bedenken Rechnung getragen, dass eine höhere Last - im Gespräch waren bis zu 60 Tonnen - Stra?Ÿen und Brücken schädigen könne. Durch die Verringerung der Anzahl der Fahrzeuge bei gleicher Last ist im Gegenteil sogar damit zu rechnen, dass die Wartungsintervalle der Fernstra?Ÿen verkürzt werden. Auch Sicherheitsaspekte werden beim Probelauf berücksichtigt: So ist im Sinne der Verkehrssicherheit nicht geplant, die langen Lkw für den Transport von Gefahrgütern und flüssige Ladungen zuzulassen.
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