29 | 03 | 2024
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Haupt- und Abgasuntersuchung

- Wann ist sie fällig und was gibt es zu beachten

Tuev Hu PlaketteSeit wenigen Monaten gibt es neue Regeln für Hauptuntersuchungen. Hierbei wird deutlich mehr geprüft und es gelten strengere Fristen. Wer sich bei Haupt- und Abgasuntersuchung nicht an die vorgeschriebenen Prüfintervalle hält, kann neben einem Bußgeld sogar mit Punkten im Flensburger Zentralregister bestraft werden.

Wieso ist eine Hauptuntersuchung erforderlich?

Durch die Hauptuntersuchung (HU) soll vermieden werden, dass Fahrzeuge mit Sicherheitsmängel am Straßenverkehr teilnehmen. Um dies gewährleisten zu können ist der Fahrzeughalter verpflichtet, diese Untersuchung in regelmäßigen Abständen von einer anerkannten Prüforganisation (z.B.
TÜV, DEKRA) durchführen zu lassen. Die Prüfungsintervalle sind wie folgt geregelt:
 
·        Erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge müssen sich erstmalig nach 36 Monaten der HU unterziehen
·        Danach ist die HU alle 24 Monate durchführen zu lassen
·        Wohnmobile über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen innerhalb der ersten sechs Zulassungsjahre alle zwei Jahre zur HU. Danach fällt eine jährliche HU an. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie PKWs behandelt.


Was wird im Rahmen der HU untersucht?


Geprüft wird das Fahrzeug auf Wirkung, Ausführung, Funktion sowie Zustand der Bauteile und Systeme. Dies geschieht durch messtechnische, elektronische, manuelle oder visuelle Prüfung und grundsätzlich ohne Montagearbeiten. Gemäß gesetzlicher Bestimmungen sind insbesondere zu prüfen:
 
·        Fahrgestell
·        Aufhängungen
·        Reifen
·        Räder
·        Achsen
·        lichttechnische Einrichtungen sowie andere Teile der elektrischen Anlage
·        Lenkanlage
·        Bremsanlage
·        sicherheitsrelevante elektronische Systeme (Auslöser für Airbag, ESP, ABS)


Wozu dient die Abgasuntersuchung (AU)?

Um die Umwelt so gering wie möglich zu belasten, muss jedes zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeug die europaweit geltenden Emissionsvorschriften einhalten. Die Abgasuntersuchung gibt Auskunft darüber, ob das Fahrzeug die gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwerte einhält. Viele Fahrzeughalter wissen noch nicht, dass die Abgasuntersuchung seit 2010 in die Hauptuntersuchung integriert wurde und demzufolge denselben regelmäßigen Prüfungsintervallen unterliegt. Die Abgasuntersuchung läuft folgendermaßen ab:
 
·        Zunächst werden die abgasrelevanten Baugruppen des Fahrzeugs, wie Auspuff, Kraftstoffpumpe, Luftfilter, Einspritzanlage etc. auf sichtbare Schäden untersucht
·        Sofern diese Untersuchung zu keinerlei Beanstandung führte, werden messtechnisch die Werte des Motors und die abgasrelevanten Einstellungen sowie ggf. Schadstoffausstoß überprüft (z.B. Messung des CO2-Gehaltes im Leerlauf sowie bei erhöhter Drehzahl)
·        Sollte die Abgasuntersuchung etwas zu beanstanden haben, wird dies entsprechend auf dem Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung dokumentiert
 
Hat das Fahrzeug sowohl die Haupt- wie auch Abgasuntersuchung bestanden, so wird eine Prüfplakette zugeteilt. Diese bestätigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Untersuchung den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen genügt. Der Fahrzeughalter muss den Prüfbericht bis zur nächsten HU aufbewahren und im Falle einer Fahrzeugveräußerung dem Erwerber aushändigen. Wurden im Rahmen der HU Mängel festgestellt, so muss der Fahrzeughalter diese binnen eines Monats beheben lassen.
Um möglichen Problemen bei der HU vorzubeugen, sollte im Vorfeld der Service einer Werkstatt in Anspruch genommen werden, die alle Punkte, die auch bei der HU anfallen, auf Mängel überprüfen und gegebenenfalls beheben. Die meisten Werkstätten bieten einen solchen Service im Vorfeld der HU an. Aber auch hier lohnt es sich verschiedene Angebote einzuholen und zu vergleichen, zum Beispiel unter:
http://www.autoservice.com/hauptuntersuchung.aspx
 

Was gilt, wenn die Fälligkeit überzogen wird?

Eine Rückdatierung nach Überziehen der HU-Fälligkeit ist seit Mitte 2012 nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass die nächste Hauptuntersuchung grundsätzlich 24 Monate nach dem letzten Untersuchungstermin fällig wird. Der genaue Termin kann der Prüfplakette entnommen werden. Bei einer Überziehung von mehr als 2 Monaten erhöht sich die HU-Gebühr aufgrund einer fällig werdenden Ergänzungsuntersuchung um 20%. Ferner sieht der Bußgeldkatalog bei einer Fristüberschreitung folgende Strafen vor:
 
 
·        bis zu 2 Monaten: kein Regelsatz
·        mehr als 2 bis zu 4 Monaten: 15 Euro
·         mehr als 4 bis zu 8 Monaten: 25 Euro
·        mehr als 8 Monate: 40 Euro und 2 Punkte im Flensburger Zentralverkehrsregister
 
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