19 | 04 | 2024
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Zweitwagenversicherung/Vergleich

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Was kann es für einen jungen Menschen Schöneres geben, als endlich den Führerschein zu machen und dann schnellstens mit dem eigenen Auto durch die Gegend zu fahren. Aber leider ist da noch die leidige Geschichte mit der Versicherung für das Auto. Wer den Führerschein gerade erst erworben hat, ist logischerweise ein Fahranfänger. Für Fahranfänger ist eine Auto-Versicherung jedoch eine recht kostspielige Angelegenheit. Hier wird man bei Vertragsabschluss komplett neu eingestuft. Das liegt daran, dass man noch keinerlei Schadenfreiheitsrabatt besitzt. Ist doch halb so schlimm, könnte man meinen, aber weit gefehlt. Eine solche Neueinstufung hat zur Folge, dass man anstatt eines Regelbeitrages (dieser liegt bei 100 %) einen Beitragssatz von bis zu 245 % zu entrichten hat. Dies kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich gehandhabt werden. Dennoch ist der Beitrag für einen jungen Menschen, der vielleicht gerade die Schule verlassen hat, fast unbezahlbar.

Fahranfänger sollten dennoch nicht den Mut verlieren, denn es gibt die Möglichkeit, dass man das Fahrzeug über jemand Anderen - die Eltern - versichert. Da die Eltern meist ein eigenes Fahrzeug bereits versichert haben, kommt in einem solchen Fall die sogenannte Zweitwagen-Regelung zum Tragen. Vater oder Mutter melden das Auto des Kindes auf Ihren Namen an und versichern diesen als Zweitwagen. Für den Nachwuchs bedeutet dies nicht Anderes, als das der Beitrag deutlich günstiger ist. In der Regel wird ein Zweitwagen nämlich nicht in der Anfangs-Rabattstufe positioniert, sondern in der Schadenfreiheitsklasse ½. Diese liegt bei ca. 140 % des Regelbeitrages und das macht je nach Fahrzeug eine Ersparnis von mehreren Hundert Euro aus. Das lässt das Herz der jungen Menschen doch gleich wieder höher schlagen. Allerdings sollte man sich dabei nicht zu früh freuen, denn der Teufel steckt oft im Detail.

In jedem Fall sollte man zuvor einen kostenlosen umfangreichen Vergleich von Zweitwagenversicherungen Zweitwagen-Versicherungen.de durchführen. Schlie?Ÿlich sind die Versicherungsunternehmen vom Prinzip her bei der Beitragsgestaltung freigestellt. So kann es durchaus geschehen, dass ein Versicherungsunternehmen den Zweitwagen zwar mit der günstigen SF ½ einstuft, dafür aber bei der Beitragsberechnung andere Faktoren wieder als Zuschlag hinzurechnet. So muss man bei den meisten Versicherungen immer den Fahrerkreis angeben, der mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs ist. Wenn man in diesem Fahrerkreis nun aber einen Fahranfänger einschlie?Ÿt, dann schlägt sich das auch auf den Beitrag nieder. Dieser ist dann um einiges höher, als wenn nur erfahrene Fahrer mit dem Zweitwagen unterwegs sind. Bei einem Vergleich von Zweitwagenversicherungen sollte man auch genauestens auf die Konditionen achten, die diesem Vertrag zugrunde liegen.

Es gibt immer wieder Versicherungsgesellschaften, die ihren Kunden anbieten, den Zweitwagen zu den gleichen Konditionen zu versichern wie das erste Fahrzeug. Das setzt allerdings meist voraus, dass der Fahrerkreis für beide Fahrzeuge identisch ist. Welches Angebot für eine Zweitwagenversicherung nun wirklich den günstigsten Beitrag bietet und dazu die besten Konditionen, das kann man über einen umfassenden Vergleich sehr gut herausfinden. Dazu hat man im Internet auf einigen Webseiten die Chance, einen solchen Vergleich kostenlos durchzuführen.


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