Der Grünstreifen inmitten einer Autobahn ist für den Verkehr absolut tabu. Er dient auch nicht dazu, in Notsituationen den Fahrzeugen ein Ausweichen dahin zu ermöglichen, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 10 U 170/05) in einem jetzt veröffentlichten Urteil.
Im vorliegenden Fall war das Fahrzeug einer Autofahrerin bei einem Ausweichmanöver von den Ästen der Grünstreifenbepflanzung beschädigt worden. Der Schadenersatzforderung der Fahrerin widersprachen die Richter, da der Grünstreifen nicht zum öffentlichen Straßenverkehr gehöre.
Die Fahrbahn wird vielmehr durch die ununterbrochene weiße Linie am Rand der Straßenbefestigung begrenzt, erklärte die deutsche Anwaltshotline. (ampnet/nic)