Urteil: Waschanlagen-Besitzer haftet nicht für jeden Auto-Schaden
16. Oktober 2009. Der Besitzer einer Auto-Waschanlage hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge seiner Kunden nicht zu Schaden kommen. Seine Pflichten sind allerdings erfüllt, wenn seine Anlage dem Stand der Technik entspricht und regelmäßig durch einen technischen Kundendienst gewartet wird, entschied das Landgericht Coburg (Az. 32 S 61/06).
Im vorliegenden Fall war einem Autofahrer nach dem Durchfahren einer automatischen Waschanlage der ganze Heckspoiler abgerissen worden. Er verlangte einen Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro. Ein technischer Sachverständiger erklärte allerdings, dass die Anlage zum Zeitpunkt des Geschehens ordnungsgemäß funktioniert habe, erklärte die Deutsche Anwaltshotline. Immerhin habe die Anlage nach dem Spoilerabriss weiter unfallfrei gearbeitet. Die Schadensursache sei vermutlich in einer mangelhaften Befestigung des Spoilers zu finden, wofür der Waschanlagenbesitzer nicht verantwortlich gemacht werden könne. (ampnet/nic)
Urteil: Fahrzeugwechsel muss sofort angezeigt werden
16. Oktober 2009. Nach Verkauf oder Stilllegung eines Fahrzeugs, muss dies umgehend der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Wer dies unterlässt muss mit den Strafgebühren zur Zwangsstilllegung rechnen, entschied das Verwaltungsgericht Potsdam (Az. 10 K 649/03).
Im konkreten Fall hatte die zuständige Zulassungsstelle in Brandenburg ein Motorrad umgehend zwangsstillgelegt, nachdem vom Haftpflichtversicherer eine Anzeige über die Beendigung des Versicherungsverhältnisses eingegangen war. Der eingetragene Halter des Fahrzeugs weigerte sich aber, die ihm dafür in Rechnung gestellten Gebühren zu bezahlen. Er legte der Behörde vielmehr einen zwei Monate zuvor unterzeichneten Kaufvertrag vor, nach dem er schon längst nicht mehr der Eigentümer des umstrittenen Motorrads war.
Die Richter entschieden aber, dass der Zahlungsbescheid damit nicht hinfällig ist, denn die Behörde habe durch das Verschulden des Klägers erst von der Veräußerung des Fahrzeugs erfahren, als die Stilllegung schon erfolgt war, erklärte die Deutsche Anwaltshotline. (ampnet/nic)