10 | 12 | 2024
Neueste Nachrichten

Reisen


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Unfall im Ausland

Wie soll man vorgehen wenn man in den schönsten Tagen des Jahres, im Urlaub, einen Verkehrsunfall hat?
Mit zum Unglück kommen oft Sprachbarrieren und damit verbundene Verständigungsprobleme mit und in der jeweiligen Landessprache.

Vorbereitung und Dokumente für Ihren Schutz und Unfallabwicklung vor dem Reiseantritt:

Nehmen Sie einen gültigen Personalausweis und oder Reisepass mit und achten Sie darauf ob das Dokument noch gültig oder vielleicht schon abgelaufen ist.

Mit an Bord sollten auch KFZ-Schein und natürlich Führerschein sein. In manchen Ländern benötigen Sie einen internationalen Führerschein!

Sie sollten einen Europäischer Unfallbericht in den EU-Ländern oder einen internationalen Unfallbericht für die Nicht-Eu Ländern bei Ihrer Auto-Versicherung anfordern und bei Ihrer Auslandsreise mitführen.

Fordern Sie bei Ihrer KFZ-Versicherung eine Grüne Versichertenkarte an und legen diese am besten zu Ihren  Reisedokumenten mit ab.

Schließen Sie für Ihre Sicherheit und Ihren Schutz eine internationale Verkehrsrechtschutz-Versicherung ab um im Ausland einen Anwalt vor Ort nehmen zu können, der mit den Gesetzen und Gepflogenheiten des jeweiligen Landes vertraut ist.


Vorgehensweise bei einem Unfall:

Sichern Sie die Unfallstelle ab. Zur Absicherung gehört ein Warndreieck, eine Warnweste ( in vielen Ländern Vorschrift!) und wenn noch funktionsfähig Ihre Warnblinkanlage am Kraftfahrzeug oder eine gesonderte Warnblinkleuchte bzw. -lampe.
Kümmern Sie sich bei Personenschäden um Verletzte und Verwundete und leisten Sie Erste Hilfe.

Dokumentation, Daten notieren und austauschen

Füllen Sie den nationalen oder internationalen Unfallbericht aus. Notieren Sie darauf Unfallhergang mit Skizze, Schäden an den Autos oder Kraftfahrzeugen, Ort und Zeit, amtliche Kennzeichen, Namen von Fahrer bzw. Halter des KFZ, Zeugen und die Versicherung des oder der Unfallbeteiligten.
Bei Personenschäden empfiehlt es sich immer die Polizei zu verständigen. Wenn der Unfallgegner offensichtlich die Schuld trägt und den Schaden bei einem Familienangehörigen oder Bekannten reparieren oder beseitigen lassen will - nehmen Sie lieber Abstand von solchen Angeboten und lassen Sie den Schaden von der hiesigen Polizei aufnehmen und von einer Vertragswerkstatt ausführen. Denn nur so können Sie sicher sein, das der Schaden auch fachgerecht behoben wird. Auch bei Sachschäden ist die Hinzuziehung der Polizei sinnvoll, in manchen Ländern kommt Sie aber nur bei Schäden von Personen. Machen Sie sich bitte bei Zielland und Transferländer für Ihre Autoreise kundig. Dokumentieren Sie den Unfall und die Schäden so gut wie möglich mit Handskizzen, Fotos oder Videoaufnahmen. Unterschreiben Sie bitte keinesfalls Dokumente oder Angaben zum Unfall die Sie nicht verstehen! -  und vor allem keine Schuldeingeständnisse! Lassen Sie die Schuldfrage offen und übergeben Sie sie lieber Ihren Anwalt.
In allen EU-Ländern ist die Notrufnummer 112.


Personenschäden

Bei Personenschäden kontaktieren Sie am besten die Polizei und lassen den Unfall aufnehem. Falls Sie oder einer Ihrer Beifahrer zu Schaden gekommen sind lassen Sie sich am besten ein Attest oder Krankenschein von einem örtlichen Arzt ausfüllen bzw. bestätigen
um später Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Arbeitsausfall geltend machen zu können.
Ein erst in Deutschland bestätigtes Attest oder Krankenschein  wird im Ausland sehr oft nicht anerkannt.

Schadensregulierung


EU- Länder


Im Jahr 2003 wurde die vierte EU-geltende Richtlinie die auch als Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (KH-Richtlinie) bezeichnet wird, eingeführt. Diese Richtlinie besagt, dass im jedem Land ein Schadendsregulierer beauftragt ist, den jeweiligen Verkehrsunfall zu bearbeiten.


Sie haben zwei Möglichkeiten:

Entweder den Schaden bei der ausländischer Versicherung des Unfallbeteiligten zu melden oder
sich in Deutschland an den  Repräsentanten der ausländischen Versicherung zu wenden. Innerhalb einer Frist von 3 Monaten muß eine Entscheidung  des Unfallschadenregulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung getroffen werden, d.h. für Sie in drei Monaten sollte die Schuldfrage des Unfalls geklärt sein.


Nicht EU- Länder
1. Schaden bei der ausländischen Versicherung anmelden.


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Autoreise

Eine Reise mit dem Auto bietet viele Vorteile in der Mobilität bei der Reise und am Urlaubsort.
 
Entweder startet man mit dem eigenen Auto oder Reisemobil oder man fliegt in das Urlaubsland und mietet dort einen Mietwagen.
 
Am eigenen KFZ sollte man vor der Autoreise einen Check vornehmen. Flüssigkeitsstände (Öl, Kühlflüssigkeit im Kühlsystem (zu wenig Wasser im Kühler kann bei Staus oder Bergfahrten zu Pannen führen), Scheibenwischwasser und Bremsflüssigkeit). Auch die Bremsen und die Reifen sollte man einer Kontrolle unterziehen. Sollten Sie die Punkte nicht beurteilen können, suchen Sie besser vor Reiseantritt eine KFZ-Fachwerkstatt auf.
 
Auch eine Checkliste für die verlassene Wohnung ist wichtig.
wird der Briefkasten geleert, sind die Pflanzen versorgt, wer kümmert sich um evtl. daheim gelassene Haustiere, sind die unbenutzten elektrischen Geräte abgeschaltet und ist der Haustürschlüssel im Falle des Verlustes bei einem Freund oder Nachbarn hinterlegt, etc.
 
Vor der Abreise sollte man die Ausweise auf Gültigkeit untersuchen um keine bösen Überraschungen zu erleben. Führerschein und Fahrzeugschein sollte man immer mit sich führen. In den USA ist z.B. ist ein internationaler Führerschein erforderlich. In manchen Ländern wird eine grüne KFZ Karte verlangt, die man bei der KFZ Versicherung erhält. Auch auf eine gültige Auslandskrankenversicherung mit Reiserücktrittsversichrung (z.B. im Krankheitsfall) sollte geachtet werden.
Des weiteren sollten Sie sich über evtl. benötigte Impfungen für das Zielland informieren und eine Reiseapotheke mitführen.
Wenn man gerade mit Kindern in den Urlaub fährt sollte man Medikamente gegen Reise-Übelkeit mitführen.
 
Die Reiseroute kann man ganz einfach und bequem über kostenlose Routenplaner vorplanen.
Die Route kann mit verschiedenen Optionen wie z.B. kürzeste oder schnellste Route oder Sehenswürdigkeiten und Unterkünften auf dem Weg ausgewählt werden.
 
Sind Sie auf dem Weg können Sie sich am besten mit einer Karte oder einem Navigationssystem orientieren. Bei Navigationssystemen gibt es fest eingebaute interne Navis im Auto oder externe Navis die über die KFZ Stromversorgung betrieben werden. Fest eingebaute Navis sind vorzuziehen, da sie sich gerade in Tunnels ohne GPS Empfang an der gefahrenen Strecke orientieren. Sie sollten aber vor der Abreise prüfen ob das Urlaubsland und die Transferländer im vorhandenen Kartensystem enthalten sind. Ansonsten benötigen Sie Zusatzkarten, -Software oder Updates.
 
Auf dem Weg mit dem Auto können Sie jederzeit anhalten um Pause zu machen oder abseits der Route Sehenswürdigkeiten zu besichtigen und das ganze ohne Zeitdruck.
Bei einer Pauschalreise dagegen, ob mit Bus, Bahn oder Flieger ist man an feste Zeitfenster gebunden.
Am Urlaubsziel kann man sich vor Ort ein Bild von der Wunschunterkunft machen, sofern nicht vor gebucht wurde, sei Lage, Ausstattung, gewünschtes Umfeld oder Ambiente.
Mit dem Auto ist man jederzeit mobil um einen Tagesausflug zu machen oder im Nachbarort Essen zu gehen.
Ein häufiges Problem bei fest gebuchten Reisen ist oft, das die Unterkunft aus dem Prospekt oder Reisebüro nicht die gewünschten Erwartungen erfüllt, evtl. außerhalb zur nächsten Stadt oder Ort liegt oder das Hotel oder die Pension nicht dem gebuchten Wünschen entspricht und man am Urlaubsort „festsitzt“. Hier hat man nur dir Möglichkeit einen Mietwagen in Anspruch zu nehmen der wahrscheinlich nicht im Urlaubsbudget eingeplant war.

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Tempolimits im Ausland


Tempolimits und Geschwindigkeiten in ausländischen Ländern.

Fahren Sie bitte mit angepasster Geschwindigkeit, denn gerade
im Außland sind Bußgelder nicht gerade billig.



Legende:
blau :EU-Mitgliedstaaten
grün:Kandidaten Länder für die EU
gelb: mögliche
Kandidaten Länder für die EU


Liste mit EU und Nicht EU-Ländern

 EU- Länder und Nicht EU- Länder
innerhalb Ortschaft
außerhalb
Ortschaft
Autobahn
Albanien
35
60
  90
Belgien
50
90
120
Bosnien und Herzegowina
50
80
130
Bulgarien
50
90
130
Dänemark
50
80
130
Deutschland 50 100 keine Beschränkung
Estland
50
90
110
Finnland
50
100
120
Frankreich
50
90
130
Griechenland
50
90
120
Irland
50
80
120
Island
50 90  
Italien
50
90
130
Kroatien
50
90
130
Kosovo 35 60 90
Das Lettland
50
90
110
Liechtenstein
50
90
130
Litauen
50
90
110
Luxemburg
50
90
130
Malta 50 80  
Mazedonien
40 80 120
Moledawien
60
90
110
Montenegro
50
80
100
Niederlande
50
80
120
Norwegen
50
80
  90
Österreich
50
100
130
Polen
50
90
130
Portugal
50
90
120
Rumänien
50
90
130
Russland
60
90
110
San Marino
50
90
130
Schweden
50
90
120
Schweiz
50
80
120
Serbien
50
80
120
Slowakei
50
90
130
Slowenien
50
90
130
Spanien
50
90
120
Tschechische Republik
50
90
130
Türkei
50
90
120
Ukraine
60
90
130
Ungarn
50
90
130
Vereinigtes Königreich 48 96 112
Weißrussland
60
90
110
Zypern
50
65
100

(Alle Angaben ohne Gewähr)
Stand: 12.2010

Bußgeldbescheid aus dem Ausland

Bescheide über Bußgeld vom Ausland in der EU können seit dem 28.10. 2010 auch in Deutschland einkassiert werden. Ab 70 Euro können sie mit der Zustellung der Strafe rechnen.

Bußgelder aus Nicht EU-Ländern (Schweiz, Norwegen, Lichtenstein, Kroatien) können und werden in Deutschland nicht eingefordert werden
 
 

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Verreisen mit dem eigenen Fahrzeug

Der aktuelle Urlaubstrend zeigt, dass immer mehr Menschen ihre Reise individuell planen. Sie möchten mit dem eigenen Auto die Reiseroute bestimmen und somit frei entscheiden, an welchem Ort man sich aufhält. Gerade Städtereisen durch ein gewähltes Land erfreuen sich großer Beliebtheit – vom Gardasee nach Rom, dann nach Mailand, Florenz und Venedig – alles mit dem eigenen Fahrzeug. Wenn man solch einen Trip plant,  gibt es viele Dinge zu beachten.

Das passende Gefährt

Geräumig sollte es sein. Schließlich verbringt man auf langen Autofahrten viel Zeit im Fahrzeug. Am besten eignen sich hierfür Wohnmobile oder Kleinbusse. Letztere bieten im Vergleich jedoch viele Vorteile. Sie sind komfortabel, schnell unterwegs und auch für das alltägliche Fahren geeignet. Auf besonderem Erfolgskurs befinden sich derzeit die Modelle von VW. Der VW California, der auf dem VW Kleinbus T5 basiert, bietet alle Vorzüge für ein Reise – ist aber auch Freizeitfahrzeug. Der California ist mit jeglichem Komfort ausgestattet. Sowohl ein kleiner Küchenblock, ein Kleiderschrank, als auch eine ausgedehnte Sitzgruppe bieten Ihnen den perfekten Reiseluxus. Hinzu kommt das Material der Inneneinrichtung. Durch die Verarbeitung von Aluminium ist die Leichtigkeit Ihres Mobils und eine rasante Fahrt garantiert. Bei dem Volkswagen California wurde nach dem Vorbild des VW Multivan gearbeitet und der Dieselmotor sowie das gesamte Fahrwerk kopiert.

Gut versichert in den Urlaub

Auch in Fragen um die richtige Versicherung gibt es einiges im Vorfeld zu klären. So sollte in jedem Fall eine Unfallversicherung abgeschlossen werden. Die Statistiken zeigen, dass das Gefahrenpotenzial in der Urlaubssaison ansteigt. Ein Unfall oder kleinere Verletzungen mit Folgeschäden können oft teuer werden. Daher ist es angebracht, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Nur diese beinhaltet die Leistung im Notfall mit einer Einmalzahlung oder einer dauerhaften Berufsrente unterstützt zu werden.
Ebenso wichtig ist die Auslandsversicherung. Sollten Sie im Urlaub krank werden, so kann die Behandlung bei einem Arzt enorm teuer sein. Diese zusätzlichen Kosten sind natürlich überflüssig, wenn man im Vorfeld eine günstige Versicherung abschließt. Diese übernimmt die medizinische Versorgung im Ausland. In den meisten Fällen müssen die Kosten zunächst selbst getragen werden, worauf eine Rückerstattung erfolgt. Privatpatienten haben es hier da schon wieder besser. Dort werden die Kosten eher von der Versicherung getragen. Auf Portalen können sich über eine Auslandsversicherung informieren, die besten Angebote filtern und gleich abschließen. So steht einem schönen und sorgenfreien Urlaub mit dem Auto nicht mehr im Weg.

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