23 | 04 | 2024
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Die GTÜ rät, den Motor vor der Winterpause noch einmal auf Betriebstemperatur zu bringen, den Kühlerfrostschutz zu prüfen und eventuell aufzufüllen. Bei Aluminiummotoren sollte die Kühlflüssigkeit abgelassen werden, da Aluminium von Frostschutzmittel angegriffen wird.
Auch die Scheibenwaschanlage sollte durch entsprechende Zusätze frostsicher gemacht werden. Danach empfiehlt es sich, den automobilen Klassiker von oben und unten zu waschen sowie den Lack zu konservieren. Ein voller Tank und ein Ölwechsel sind weitere empfehlenswerte Maßnahmen. Bei Vergaserfahrzeugen rät die GTÜ dazu, den Vergaser zu entleeren. Ansaug- und Kerzenbohrungen sollten zudem mit Konservierungsspray geschützt und Ansaug- und Auspufföffnungen mit ölgetränkten Lappen gegen Feuchtigkeit verschlossen werden.

Die Batterie sollte ausgebaut und in einem trockenen, frostfreien Raum gelagert werden. Regelmäßiges Entladen und Laden hält den Stormversorger frisch. Hilfreich sind hier Aku-Puls-Lader, die mittlerweile sehr günstig zu bekommen sind.

Der Reifenluftdruck ist rundherum um je ein Bar zu erhöhen. Am besten ist es, denn Wagen kippsicher aufzubocken, so dass die Räder entlastet sind, aber noch Kontakt zum Boden haben und die Federn und Stoßdämpfer etwas belastet bleiben.

Verfügt der Oldtimer über Lederausstattung, sollte das Material dünn mit Spezialfett eingerieben werden. Wenn möglich die Fenster einen Spalt offen lassen und auf gute Luftzirkulation in der Garage achten.

Cabrioverdecke sind vorab zu trocknen und zu imprägnieren sowie nach Möglichkeit einen Spalt geöffnet belieben. Scheibenwischerblätter sind abzuklappen und die Gummis mit Talkum einzureiben. Sämtliche Gummidichtungen lassen sich ebenfalls durch Pflegemittel gut schützen. Chromteile konserviert man am besten mit Paraffin oder Schutzwachs.
Natürlich sollte vorab die gesamte Karosserie nach Roststellen abgesucht und wenn nötig entsprechend behandelt werden. Idealerweise sollten die Hohlräume und Falze versiegelt werden.

Ein weiterer GTÜ-Tipp: Lösen Sie die Handbremse und starten Sie den Motor nach der Winterpause später unbedingt im Leerlauf mit angezogener Handbremse, da sich die Kupplung festgesetzt haben könnte.

Wenn alles erledigt ist, kann noch über eine Ruheversicherung nachgedacht werden bzw. sollte bei Saisonkennzeichen der Versicherungsvertrag hinsichtlich der gewählten Ruhephasen oder Saisonzeiträume noch einmal überprüft werden, damit der ersten Ausfahrt im nächsten Frühjahr nichts im Wege steht. (ampnet/jri)

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