19 | 03 | 2024
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LKW Bußgeldkatalog


Überholen LKW




 

 altneu ab 01.Mai.2014
ÜberholenEuroPunkte Fahrverbot Monat(e)EuroPunkte

Fahrverbot Monate(e)

 

Überholvorgang mit KFZ über 3,5 t z.G.bei keiner Beachtung des Verkehrszeichens 277

70

1

 

70€

1 -
Überholen mit einem KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug

120

4

 

120€

1 -
- mit Gefährdung

200

4

1

200€

2 1
- mit Sachbeschädigung

240

4

1

240€

2 1
Überholvorgang mit zu geringer Geschwindigkeitsdifferenz (umgs. Elefantenrennen) 80 1   80€ 1 -

 

 

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Zur Eingruppierung der Lastkraftwagen und Nutzkraftwägen zählen: LKW's (Lastkraftwagen), Leichte LKW unter 7,5t (LLKW), schwere LKW bis 40t (SKW), Omnibusse (OB) Kraftomibusse (KOB) über 8 Sitzplätze -  mindestens 9 Stück, Busse, Reisebusse, Linienbusse, Sattelzugmaschinen, Wohnmobile, Kleintransporter, Baumaschinen, Sonderfahrzeuge und Gespanne über 3,5t. Die alte Begrenzung betrug 2,8 Tonnen.


Zum Fahren eines LKW's ist das zulässige Gesamtgewicht des KFZ ausschlaggebend. Ab 3,5 t zGG ist der Führerschein C1, C1E, C oder CE erforderlich. Mit dem alten Führerschein kann man KFZ bis 7,5 t lenken und fahren.

Zur Zeit wird die Thematik der Megaliner, EuroCombi und Gigaliner diskutiert. Sie werden auch als 60 Tonner beschrieben. Die Länge der gigantischen LKW's beträgt bis zu 25,25 Meter. Die bisher übliche Begrenzung der LKW-Länge betrug 18,75m.
In den USA und skandinavischen Ländern (Finnland, Schweden) ist der Begriff LVC (Long-Vehicle-Combination). Sie sollen den Strassen und dem Klima (CO2) schaden. Ob in der Eu und wo in der Europäischen Union die LKW Giganten rollen dürfen steht bis jetzt noch nicht fest. Feldversuche werden im wahrsten Sinne des Wortes gefahren und wir erwarten den Ausgang...





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Einstufung PKW und LKW


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Überladung LKW bis 7,5 t

 altneu ab 01.Mai.2014   
ladung  LKW bis 7,5 t
Punkte (Fahrer)
FahrerPunkte (Halter)Halter
Punkte FahrerBußgeld FahrerPunkte HalterBußgeld Halter
rößer als  5 Prozent  

10 €

 

10 €

   10€    10€
größer als 10 Prozent  

30 €

  30 €    30€    30€
ößer als 15 Prozent   35 €   35 €    35€    35€
größer als 20 Prozent 3 95 € 3 90 €  1  95€  1  90€
größer als 25 Prozent 3 140 € 3 95 €  1  140€  1  140€



Überladung LKW über 7,5 t

 altneu ab 01.Mai.2014
Überladung  LKW über 7,5 t
Punkte Fahrer
Bußgeld FahrerPunkte HalterBußgeld Halter
Punkte FahrerBußgeld FahrerPunkte HalterBußgeld Halter
zwischen 2 -5 Prozent   30 €   35 €   30€   30€
größer als  5 Prozent  1

80 €

1

140 €

1

80€ 1 80€
größer als 10 Prozent  1

110 €

3 235 € 1 110€ 1 110€
größer als 15 Prozent  1 140 € 3 285 € 1 140€ 1 140€
größer als 20 Prozent 3 190 € 3 380 € 1 190€ 1 190€
größer als 25 Prozent 3 285 € 3 425 € 1 285€ 1 285€

 

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Lenkzeiten und Ruhezeiten für LKW

 altneu ab 01.Mai.2014
Lenkzeiten & Ruhezeiten LKW
FahrerVerantwortlicher (Firma)
FahrerVerantwortlicher (Firma)
Die Ruhezeit eines Tages unterschritten um weniger als eine Stunde

50 €

80 €

30€

90€
Die Ruhezeit eines Tages unterschritten um weniger als zwei Stunden

80 €

140 €

   
Die Unterbrechung der Lenkzeit um weniger als 15 Minuten verkürzt 50 € 80 € 30€ 90€
Die Unterbrechung der Lenkzeit um mehr als 15 Minuten verkürzt und je weitere angefangene 15 Minuten 80 € 140 € 60€ 180€
Die unzulässige Verlängerung der Tageslenkzeit (9 Stunden) um mehr als eine Stunde und weniger als zwei Stunden 50 € 80 € 30€  
- je angefangene 30 Minuten     30€  
- je angefangene 30 Minuten unter zwei Stunden Überziehung       90€

 

 

 

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Stützlast und Ladungssicherung Lkw

 altneu ab 01.Mai.2014
Stützlast und Ladungssicherung LKW
EuroPunkte Fahrverbot Monat(e)Bußgeld in Euro für Fahrer
Bußgeld in Euro für VerantwortlichenPunkte Fahrverbot Monat(e)
Bei Inbetriebnahme eines KFZ mit einem einachsigen Anhänger, welches die zulässige Stützlast um mehr als 50 Prozent überschreitet oder unterschreitet.

40

1

-

60

  1 -
Sie haben die Ladung oder Ladeeinrichtung bei ihrem Lastkraftwagen oder Omnibus nicht verkehrssicher verstaut und oder gegen das Herabfallen nicht besonders gesichert

80

1

 -

60

270

1 -

Bei Gefahrguttransporten bzw. kennzeichenpflichtigen Kraftfahrzeugen: Sie haben die Ladung oder Ladeeinrichtung bei ihrem Lastkraftwagen oder Omnibus nicht verkehrssicher verstaut und oder gegen das Herabfallen nicht besonders gesichert

     

300€ - 800€

300€ - 800€

1 -

 

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Sonntagsfahrverbot für Lkw


 alt neu ab 01. Mai.2014
TatbestandEuroPunkte Fahrverbot Bußgeld in Euro für Fahrer
Bußgeld in Euro für Verantwortlichen (Firma) Punkte Fahrverbot
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren mit LKW mit zulässigen Gesamtgewicht über 7,5t oder mit Gespann (> 7,5t + Anhänger)

75

1

- 120€   - -
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet mit LKW mit mehr als 7,5t oder Gespann (LKW mit Anhänger)

380

1

-   570€ - -


Das Sonntagsfhrverbot gilt für LKW in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen.


 

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Der Unterschied zwischen PKW und LKW


Zur Einstufung der LKW's zählen: LKW's (Lastkraftwagen), Leichte LKW unter 7,5t (LLKW), schwere LKW bis 40t (SKW), Omnibusse (OB) Kraftomibusse (KOB), d.h. über 8 Sitzplätze - also mindestens 9 Stück, Busse, Reisebusse, Wohnmobile, Kleintransporter, Sonderfahrzeuge und Gespanne über 3,5t. Die alte Begrenzung betrug 2,8t.

Ausser dem Gewicht ist auch die Art der Nutzung und der Aufbau (z.B. Größe der Ladefläche, Trennwand zwischen Fahrgastzelle und Ladefläche, Anzahl der Sitze, äußere Erscheinung, Motorisierung,...) entscheident über die Klassifizierung für die Zulassung zwischen PKW und LKW. Wenn ein Umbau von einem PKW auf einen LKW vorgesehen ist, müssen die Einbauten und Umbauten ( zugeschweißte Fenster, Befestigungen von Personen- und Ladungssicherung, ...) von andauernden Zustand sein. Zur Überprüfung sollte eine Technische Prüfstelle wie TÜV, Dekra oder TÜV aufgesucht werden. Bei Schwierigkeiten bei der Klassifizierung sollte ein technischer Sachverständiger aufgesucht werden. Zuständig für die Frage der Zulassung PKW-LKW ist das zuständige Finanzamt. Ausser für die Höhe der Strafen bei Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstößen ist die Einstufung als LKW wichtig für Steuer und Versicherung.

Wer welche Gewichtsklasse oder einen Anhänger fahren kann hängt auch von der Art und dem Alter des Führerschein ab.
Der neuere EU Führerschein schreibt die Grenze von 3,5t vor.Der alte Führerschein erlaubt andere Gesamtgewichte als der neue EU Führerschein, s.a. Führerschein Vergleich alt-neu

Wird der LKW oder Gespann über 3,5 Tonnen für ein Gewerbe verwendet, ist ein Tachometer oder ein EC-Tachograph und ein Geschwindigkeitsbegrenzer in der EU Vorschrift. Auch die Lenk- und Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Des weiteren müssen die Güterkraftverkehrs (GüKG) Bestimmungen erfüllt werden.

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Abstand LKW





 

 

 

 

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit (km/h) von mehr als 80 km/h.

(*) gekennzeichneten Monate bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.

 

 

 altneu ab 01.Mai.2014
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug  weniger alsEuroPunkte Fahrverbot Monat(e)EuroPunkte Fahrverbot Monat(e)
5/10 des halben Tachowertes

75

1

 

75 1  
4/10 des halben Tachowertes

100

2

 

100

1  
3/10 des halben Tachowertes

160

3

1*

160

1  
2/10 des halben Tachowertes

240

4

2*

240

1  
1/10 des halben Tachowertes

320

4

3*

320

1  

 

 

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von  mehr als 100 km/h.

 altneu ab 01.Mai.2014
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger alsEuroPunkte Fahrverbot Monat(e)EuroPunkte Fahrverbot Monat(e)
5/10 des halben Tachowertes

75

2

 

75

1  
4/10 des halben Tachowertes 100

3

 

100

1  
3/10 des halben Tachowertes

160

4

1

160

2 1
2/10 des halben Tachowertes

240

4

2

240

2 2
1/10 des halben Tachowertes

320

4

3

320

2 3

 

 

Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von  mehr als 130 km/h.

 altneu ab 01.Mai.2014
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger alsEuroPunkte Fahrverbot Monat(e)EuroPunkte Fahrverbot Monat(e)
5/10 des halben Tachowertes

100

2

 

100

1  
4/10 des halben Tachowertes

180

3

 

180

1  
3/10 des halben Tachowertes

240

4

1

240

2 1
2/10 des halben Tachowertes

320

4

2

320

2 2
1/10 des halben Tachowertes

400

4

3

400

2 3



50 Meter LKW Abstands-Regel


  alt neu ab 01.Mai.2014
Den Mindestabstand von 50 m bei mehr als 50 km/h für LKW nicht eingehalten Euro
Punkte
Fahrverbot
Euro Punkte Fahrverbot
Auf Autobahn mit Fahrzeug über 3,5 t (LKW) 80 € 3 - 80 € 1 -


Kraftomnibusse und LKW und Fahrzeuge mit Kennzeichnungspflicht

  alt neu ab 01.Mai.2014
Den Mindestabstand von 50 m bei mehr als 50 km/h für LKW nicht eingehalten Euro
Punkte
Fahrverbot
Euro Punkte Fahrverbot
Auf Autobahn mit Kraftomnibus und KFZ mit Kennzeichnungspflicht
120 € 3 - 120 € 1 -

 

Auszug aus der Straßenverkehrsordung:

§4 Abstand in der Straßenverkehrsordnung (StVO)

(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die Iänger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,

1. wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben,
2. wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
3. auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.

(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.

D.h. für Absatz 3:  50m Abstand gilt für LKW, Kraftomnibusse, Busse, Reisebusse, Wohnwägen, Gespanne, etc. über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht wenn sie 50 km/h und schneller fahren und auf einer Autobahn in Deutschland fahren und den Abstand von 50 m zum vorrausfahrenden KFZ nicht erfüllen.

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Geschwindigkeit



innerhalb einer Ortschaft

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (LKW, andere Kfz über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).


 altneu ab 01.05.2014
Übertretung [km/h]EuroPunkteFahrverbot Monat(e) EuroPunkteFahrverbot Monat(e)

-10

20

 

 

15€

 -  -
11-15 30     25€  -  -

16-20

80

1

 

70€

1  -

21-25

95

1

 

95€

1  -

26-30

140

3

ja

140€

2 1

31-40

200

3

ja

200€

2 1

41-50

280

4

ja

280€ 2 2

51-60

480

4

ja

480€ 2 3

60-

680

4

ja

680€ 2 3




Außerhalb einer Ortschaft

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (LKW, andere Kfz über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).

 altneu ab 01.05.2014
Übertretung [km/h]EuroPunkteFahrverbot Monat(e)EuroPunkteFahrverbot Monat(e)
 -10

15

 

 

15€

- -
11-15 25     25€ - -

16-20

70

 1

 

70€

1 .

21-25

80

1

 

80€

1 .

26-30

95

3

 

95€

1 .

31-40

160

3

ja

160€

2 1

41-50

240

3

ja

240€

2 1

51-60

440

4

ja

440€

2 2

60-

600

4

ja

600€

2 3


* bei mehr als 5 Minuten von Dauer oder auch in mehr als 2 Fällen nach Fahrbeginn

 

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4
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Optik: Neue Autos sind schöner als alte Autos.
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