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Abstand LKW
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit (km/h) von mehr als 80 km/h. (*) gekennzeichneten Monate bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.
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alt | neu ab 01.Mai.2014 | |||||
Den Mindestabstand von 50 m bei mehr als 50 km/h für LKW nicht eingehalten | Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
Euro | Punkte | Fahrverbot |
Auf Autobahn mit Fahrzeug über 3,5 t (LKW) | 80 € | 3 | - | 80 € | 1 | - |
Kraftomnibusse und LKW und Fahrzeuge mit Kennzeichnungspflicht
alt | neu ab 01.Mai.2014 | |||||
Den Mindestabstand von 50 m bei mehr als 50 km/h für LKW nicht eingehalten | Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
Euro | Punkte | Fahrverbot |
Auf Autobahn mit Kraftomnibus und KFZ mit Kennzeichnungspflicht |
120 € | 3 | - | 120 € | 1 | - |
Auszug aus der Straßenverkehrsordung:
§4 Abstand in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
(2) Kraftfahrzeuge, für die eine besondere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt, sowie Züge, die Iänger als 7 m sind, müssen außerhalb geschlossener Ortschaften ständig so großen Abstand von dem vorausfahrenden Kraftfahrzeug halten, dass ein überholendes Kraftfahrzeug einscheren kann. Das gilt nicht,
1. wenn sie zum Überholen ausscheren und dies angekündigt haben,
2. wenn in der Fahrtrichtung mehr als ein Fahrstreifen vorhanden ist oder
3. auf Strecken, auf denen das Überholen verboten ist.
(3) Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Kraftomnibusse müssen auf Autobahnen, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 km/h beträgt, von vorausfahrenden Fahrzeugen einen Mindestabstand von 50 m einhalten.
D.h. für Absatz 3: 50m Abstand gilt für LKW, Kraftomnibusse, Busse, Reisebusse, Wohnwägen, Gespanne, etc. über 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht wenn sie 50 km/h und schneller fahren und auf einer Autobahn in Deutschland fahren und den Abstand von 50 m zum vorrausfahrenden KFZ nicht erfüllen.
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Überholen
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Bußgeldkatalog LKW
Alter und neuer Bußgeldkatalog ab 01.Mai 2014 im Vergleich. Lesen Sie hier die Unterschiede.
Sie wurden mit Ihrem LKW geblitzt und möchten die Höhe der Strafe wissen?
Hier können Sie sich über die Folgen der Verstöße informieren.
Dieser LKW Bußgeldkatalog ist speziell auf Brummi-Fahrer, Trucker und Kraftfahrzeug Lenker über 3,5t zugeschnitten.
In der heutigen Zeit in denen LKW-Fahrer unter Zeitdruck stehen und eine Überladung in Kauf nehmen müssen und Bus Fahrer ihren Zeitfensteren gerecht werden sollen ist ein Verstoß gegenüber der Strassenverkehrsordnung leider nicht ausgeschlossen.
Aber wer muß die Strafe bezahlen? Der LKW Lenker mit dem schmalen und niedrigen Gehalt oder die Firma...
Hier finden Sie die Strafen und Bußgeldverstöße zu Ihren Lasten oder die Gelder für Verstöße die Ihre Firma zu bezahlen hat.
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Nicht alle Verkehrszeichen entsprechen der StVO.
Alle Angaben in diesem Bussgeldkatalog sind ohne Gewähr. Irrtümer vorbehalten.
Quellen: Strßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bundesverkehrsministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Kraftfahrt-Bundesamt (BKA).
Stand 2014
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LKW Bußgeldkatalog
Geschwindigkeit
innerhalb einer Ortschaft
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (LKW, andere Kfz über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
alt | neu ab 01.05.2014 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Übertretung [km/h] | Euro | Punkte | Fahrverbot Monat(e) | Euro | Punkte | Fahrverbot Monat(e) |
-10 |
20 |
|
|
15€ |
- | - |
11-15 | 30 | 25€ | - | - | ||
16-20 |
80 |
1 |
|
70€ |
1 | - |
21-25 |
95 |
1 |
|
95€ |
1 | - |
26-30 |
140 |
3 |
ja |
140€ |
2 | 1 |
31-40 |
200 |
3 |
ja |
200€ |
2 | 1 |
41-50 |
280 |
4 |
ja |
280€ | 2 | 2 |
51-60 |
480 |
4 |
ja |
480€ | 2 | 3 |
60- |
680 |
4 |
ja |
680€ | 2 | 3 |
Außerhalb einer Ortschaft
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (LKW, andere Kfz über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht).
alt | neu ab 01.05.2014 | |||||
---|---|---|---|---|---|---|
Übertretung [km/h] | Euro | Punkte | Fahrverbot Monat(e) | Euro | Punkte | Fahrverbot Monat(e) |
-10 |
15 |
|
|
15€ |
- | - |
11-15 | 25 | 25€ | - | - | ||
16-20 |
70 |
1 |
|
70€ |
1 | . |
21-25 |
80 |
1 |
|
80€ |
1 | . |
26-30 |
95 |
3 |
|
95€ |
1 | . |
31-40 |
160 |
3 |
ja |
160€ |
2 | 1 |
41-50 |
240 |
3 |
ja |
240€ |
2 | 1 |
51-60 |
440 |
4 |
ja |
440€ |
2 | 2 |
60- |
600 |
4 |
ja |
600€ |
2 | 3 |
* bei mehr als 5 Minuten von Dauer oder auch in mehr als 2 Fällen nach Fahrbeginn
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