18 | 04 | 2024
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Nachweis der Kfz-Haftpflicht: elektronische Versicherungsbestätigung beschleunigt

 

Fahrzeugzulassung

 

Das Kürzel eVB steht für „Elektronische Versicherungsbestätigung“ und dient in Deutschland als Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung. Diese ist Voraussetzung für die Teilnahme mit einem Kfz am öffentlichen Straßenverkehr. Doch wie lang e ist eine eVB-Nummer gültig und wer speichert die Daten? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen.

 

Situation vor dem Jahr 2008

Zur Zulassung eines Fahrzeugs ist eine Haftpflichtversicherung bekanntermaßen zwingend erforderlich. Der Nachweis dafür muss auf der Zulassungsstelle erfolgen. Lange Jahre geschah das über die sogenannte Versicherungsdoppelkarte: Ihren Namen hatte die schriftliche Versicherungsbestätigung der Tatsache zu verdanken, dass sie aus zwei Abschnitten bestand. Einer der Abschnitte verblieb bei der zuständigen Zulassungsbehörde, der andere wurde von dort aus an die Versicherung weitergeleitet. Der Nachteil der Doppelkarte bestand vor allem in der zeitlichen Verzögerung: Versicherungsverträge konnten zwar auch in der Vergangenheit schnell und einfach im Internet abgeschlossen werden. Um das Fahrzeug tatsächlich zulassen zu können, musste aber auf den Postversand gewartet werden.

 

Beschleunigt Fahrzeugzulassung dank der eVB-Nummer

Seit 2008 gehört diese Praxis der Vergangenheit an. In diesem Jahr wurde die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt. Im Gegensatz zur Versicherungsdoppelkarte wird kein bestimmtes Dokument benötigt. Die eVB-Nummer genügt vollkommen. Somit ist auch eine Übertragung per E-Mail oder SMS möglich, sodass die Kfz-Versicherung sofort in Anspruch genommen werden kann. Einige Versicherungsgesellschaften bieten gar den direkten Versand der eVB-Nummer an die Zulassungsstelle an, was den Verwaltungsaufwand für den Kunden noch einmal vereinfacht. Konkret ist es also möglich, nach einer Online-Anfrage zur Haftpflichtversicherung eine eVB-Nummer zu erhalten und damit noch am selben Tag ein Fahrzeug zuzulassen.

 

Dauer der Gültigkeit

Innerhalb von sechs Monaten muss ein rechtsgültiger Versicherungsvertrag zustande kommen, ansonsten verfällt die Nummer. Für gewerbliche Kunden gibt es aber auch hier Ausnahmen. Sie können eine dauerhaft gültige eVB-Nummer erhalten, die dann zur Ummeldungen mehrerer Fahrzeuge verwendet werden kann.

 

Anlässe zur Beantragung einer eVB-Nummer

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) wird bei den folgenden Anlässe benötigt:

  • Neuzulassung eines Fahrzeugs

  • Wechsel eines Kraftfahrzeugs

  • Beantragung eines neuen Kennzeichens bei einem Umzug

  • Wiederzulassung eines stillgelegten Kraftfahrzeugs

  • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens oder Wechselkennzeichens (z.B. bei Probefahrten)

  • Ummeldung des Fahrzeugs auf einen anderen Halter

  • Änderungen am Fahrzeug, die in den Fahrzeugdokumenten eingetragen werden müssen und bei einer eVB mit Einschränkungen nicht abgedeckt sind (z.B. Verwendungszweck)


Speicherung relevante Versicherungsdaten

Letztlich handelt es sich bei der Elektronische Versicherungsbestätigung um einen Code, der einen Zugriff auf die relevanten Versicherungsdaten ermöglicht. Die Verwaltung sämtlicher Nummern und Datensätze wird von der "GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG" übernommen. Sobald die Zulassungsstelle die eVB-Nummer vom Kunden erhält, ruft sie damit sämtliche Versicherungsinformationen vom Dienstleister ab. Weiterhin erfolgt eine Speicherung der Daten beim Kraftfahrt Bundesamt (www.kba.de). Die bei der Zulassung durch den Versicherungsdienstleister abgerufenen Datensätze werden dabei mit jenen abgeglichen, die beim KBA gespeichert sind.

 

eVB-Nummer und Versicherungswechsel

Kommt es zu einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft, ohne dass das betreffende Fahrzeug an- oder umgemeldet wird, braucht keine erneute Übermittlung der eVB zu erfolgen. Hier funktioniert die Kommunikation bereits ganz ohne den Kunden. Die neue Versicherungsgesellschaft übermittelt die Daten selbstständig an das Kraftfahrt Bundesamt. Ebenso braucht bei den Kaskoversicherungen kein Nachweis der Police über die elektronische Versicherungsbestätigung erfolgen. Anders als bei der Haftpflicht handelt es sich hierbei nicht um gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen. Das Vorhandensein hat somit für die Behörden keine Bewandtnis.

 

eVB-Nummer beantragen

Damit der Versicherungsnehmer möglichst wenig Aufwand hat, kann die eVB-Nummer bei einem Versicherungsunternehmen online beantragt werden. Die elektronische Versicherungsbestätigung erhält man in diesem Fall sofort nach Absenden der Daten. Positives Beispiel: Auf der Website der Allianz (www.allianz.de) kann man direkt nach der Antragstellung die eVB online unter „Meine Allianz“ ausdrucken.

 

Alle wichtigen Daten im Kurzüberblick

  • Die „Elektronische Versicherungsbestätigung“ dient in Deutschland als Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung

  • Eine Übertragung eine bestehenden eVB-Nummer ist per E-Mail oder SMS möglich

  • Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen, die jeweils mit Ziffern oder Buchstaben dargestellt werden, z. B. A1BC25Z.

  • Die Gültigkeit beträgt ab Ausstellungsdatum

  • Versicherungsrelevante Daten werden vom Versicherer, dem Kraftfahrt Bundesamt und der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG gespeichert.

  • Eine gültige eVB-Nummer wird u.a. bei der Neuzulassung, beim Fahrzeugwechsel oder einer Ummeldung benötigt


Fazit: Geringer Verwaltungsaufwand dank eVB

Der Gang zur Zulassungsstelle war in Vergangenheit nicht selten mit Komplikationen verbunden: Neben den oft langen Wartezeiten fehlte häufig auch ein dringend erforderliches Dokument, wodurch das Anmelden des Fahrzeugs unmöglich wurde. Mit der Ablösung der Versicherungsdoppelkarte durch die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde zumindest der Versicherungsnachweis im Jahre 2008 vereinfacht. Statt auf die Zusendung der Versicherungsdoppelkarte zu warten, genügt nun die digitale Übermittlung der eVB-Nummer. Somit kann ein Fahrzeug sofort zugelassen werden, sobald der Kunde die Nummer erhalten hat.

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