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Parent Category: Bußgeldkatalog
Beleuchtung
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Monat(e) Fahrverbot |
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt |
10
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- mit Gefährdung
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15
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- mit Sachbeschädigung
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35
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Nur mit Standlicht oder auf einer Straße mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung mit Fernlicht gefahren oder mit einem Kraftrad am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren |
10
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- mit Gefährdung
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15
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- mit Sachbeschädigung
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35
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Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren |
25
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- mit Sachbeschädigung
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35
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Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren |
40
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3
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Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht |
20
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- mit Sachbeschädigung
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35
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Gerade bei neuen Autos ist ein Lampenwechsel keine Arbeit von 5 Minuten mehr. Oft ist der Wechsel von Birnen nur noch mit erheblichen Aufwand durchzuführen. Lesen Sie frühzeitig die Betriebsanleitung und führen Sie eine Trockenübung aus um im Fall des Lampenausfalls einen Wechsel durchführen zu können.