| Tanken, Waschen und Shoppen mit der Westfalen-Compact-Card |
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Die Westfalen-Compact-Card ist ein ideales Geschenk für Vielfahrer. Oder für junge Autofahrer, denen ihre Eltern ein bestimmtes Budget für Kraftstoffe zur Verfügung stellen wollen. Besonders geeignet ist die Westfalen-Compact-Card auch für Firmen-Incentives. Bislang mussten Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die bis 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge zukommen lassen wollten, diese auf Gutscheinen exakt benennen (zum Beispiel: 28,5 Liter Superbenzin). Nach drei Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2010 zu § 8 Abs. 2 EStG ist es nun ausreichend, lediglich den Gegenwert von 44 Euro anzugeben und sicherzustellen, dass der Gutschein ausschlie?Ÿlich für Sachbezüge und nicht für Bargeld in Anspruch genommen werden kann. "Für die Unternehmen bringt die geänderte lohnsteuerrechtliche Würdigung von Gutscheinen eine riesige Erleichterung", freut sich Joachim Burbank, Leiter Card Service im Geschäftsbereich Tankstellen der Westfalen AG. Um die Einhaltung der lohnsteuerrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, empfiehlt Burbank den Unternehmen, die Abwicklung vorab mit ihren steuerrechtlichen Beratern zu klären. Bildunterschrift (Foto: Westfalen AG): Mit der neuen Westfalen-Compact-Card können Firmen ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistungen zukommen lassen Kontakt:
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