| Parken im Weihnachtsstress: Die Straßenverkehrsordnung gilt nicht überall |
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Ausschlaggebend hierfür ist, ob an der Einfahrt zum Parkplatz oder Parkhaus ein Schild auf die Stra?Ÿenverkehrsordnung hinweist: "Nur dann gelten die gewohnten Verkehrsregeln", erklärt R+V-Experte Walter. "Aber auf allen Parkplätzen gilt grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme." Das bedeutet beispielsweise, nur im Schritttempo zu fahren, stets bremsbereit zu sein und auf ein- und ausparkende Fahrzeuge zu achten. Wer dies nicht berücksichtigt, muss bei einem Zusammensto?Ÿ unter Umständen einen Teil des Schadens tragen. Das R+V-Infocenter empfiehlt daher folgende Verhaltensma?Ÿnahmen - und das nicht nur zur Weihnachtszeit: - Auf abbiegende Fahrzeuge achten: Die "Hauptfahrbahn" ist keine Vorfahrtstra?Ÿe. Dies gilt auch für die Fahrspuren zwischen den Parkbuchten. Denn alle Fahrbahnen sind zur Parkplatzsuche angelegt. - Stets mit entgegenkommenden Fahrzeugen rechnen: Wei?Ÿe Pfeile auf dem Boden empfehlen eine Fahrtrichtung, machen sie aber nicht zur Einbahnstra?Ÿe. Richtungsweisend und verbindlich ist nur das entsprechende Verkehrsschild. - Nach allen Seiten absichern: Beim Ein- und Ausparken beide Fahrtrichtungen im Auge behalten. Mehr Verbraucher- und Ratgeberthemen unter http://www.infocenter.ruv.de Kontakt:
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