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Quelle: ERGO Schnelle Pedelecs - fast schon ein Mofa Wer mit seinem Elektro-Drahtesel besonders flink unterwegs sein möchte, für den könnte ein so genanntes "Schnelles Pedelec" die richtige Wahl sein. Der bis zu 500 Watt starke Motor schaltet erst bei stattlichen 45 km/h ab. "Schnelle Pedelecs sind deshalb vor dem Gesetz keine Fahrräder mehr. Sie gelten als 'Kleinkrafträder mit geringer Leistung' und erfordern in der Regel eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen anderen geeigneten Führerschein", so die Kfz-Experten von ERGO. "Wer ein solches Elektrofahrrad fahren möchte, muss also mindestens 15 Jahre alt sein." Hinzu kommt: Schnelle Pedelecs benötigen eine Betriebserlaubnis und müssen zugelassen werden. Auch ein so genanntes Versicherungskennzeichen ist Pflicht: Es ist bei Versicherern wie ERGO erhältlich und beinhaltet eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das motorisierte Zweirad. Für einen geringen Aufpreis können Elektroradler zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschlie?Ÿen: Dann ist das Gefährt unter anderem auch gegen Diebstahl versichert. ?œbrigens: Eine Helmpflicht besteht auch bei schnellen Pedelecs nicht, Fahrradwege sind innerorts jedoch tabu - wenn nicht ein Schild darauf hinweist, dass dort auch Mofas fahren dürfen. Quelle: ERGO E-Bikes - erste Wahl für Tretfaule E-Bikes können, anders als Pedelecs, alleine mit Motorleistung gefahren werden. Der maximal 500 Watt starke Antrieb beschleunigt das Gefährt ohne Hilfe des Fahrers auf bis zu 20 km/h. Wer schneller fahren will, muss in die Pedale treten. Verkehrsrechtlich gelten E-Bikes, genau wie schnelle Pedelecs, als "Kleinkrafträder mit geringer Leistung"; und unterliegen dementsprechend den gleichen Auflagen. Die Kfz-Experten von ERGO empfehlen, bei E-Bikes über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken: "Diese Elektrofahrräder können sehr teuer sein. Deshalb sollte man sie unbedingt gegen Diebstahl versichern. Zudem schützt eine Teilkaskoversicherung auch gegen Brand, Unwetterschäden, Glasbruch und Schäden, die durch Zusammenstö?Ÿe mit Haarwild entstehen." Quelle: ERGO Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank! Kontakt:
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